„Die Satzung (Jugendordnung) für die Jugendfeuerwehr Hilter a.T.W. wird in der vorliegenden Form beschlossen.“

 

 


BM Schewski erläutert die Notwendigkeit zum Erlass einer Satzung für die Gründung einer eigenen Jugendfeuerwehr. Der Satzungsentwurf und das Konzept sind im Rahmen der Sitzung des Betriebs- und Feuerwehrausschusses vorgestellt worden.

 

Seitens der Mitglieder des Rates werden die Bemühungen der Feuerwehr zur Nachwuchsgewinnung begrüßt. Zzt. können nur Mitglieder aus dem OT Hilter betreut werden. Eine künftige Ausweitung des Angebots auch für Jugendliche aus anderen OT wird für wünschenswert gehalten.

 

Durch die Mitglieder des Rates wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

 

Enthaltung: