Sitzung: 20.02.2018 Finanzausschuss
„Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird in der beigefügten
Form
beschlossen. “
Herr Sommer gibt den
Ausschussmitgliedern einen Gesamtüberblick über den Haushalt 2018 und die relevanten
Einzelprodukte.
Die Aufwendungen und Erträge
im Produkt „Finanz- und Steuerverwaltung“ (11151) wurden annähernd unverändert
gegenüber dem Vorjahr eingeplant. Im Bereich Kostenerstattungen/-umlage wurden
5.000,- € mehr veranschlagt als im Jahr 2017, da im Rahmen der Vollstreckung
mit höheren Erstattungsbeträgen zu rechnen ist. Die Personalaufwendungen
belaufen sich auf 330.000,- € und
erhöhen sich damit um 14.300,- €. Die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen wurden nahezu unverändert aus der Finanzplanung übernommen.
Im Bereich der investiven Maßnahmen
wurden jeweils 15.000,- € für Lizenzen in den Jahren 2018 und 2019 im Haushalt
eingeplant. Im Rahmen der
Digitalisierung müssen u.U. Investitionen für die Annahme der E-Rechnung
bzw. der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand getätigt werden.
Die Produkte „Elektrizitäts-“
(53110) und „Gasversorgung“ (53210) umfassen
lediglich die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben. Diese belaufen sich
im Jahr 2018 auf insgesamt 323.500,- €
Das Produkt „Wirtschaftsförderung“
(57110) umfasst im Wesentlichen die
Position Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Hier ist der
Ansatz unverändert übernommen
worden. Die Zinszahlungen sind mit 17.000,- € im Haushaltsplan veranschlagt.
Die Transferaufwendungen sind mit 86.500,- €
vorgesehen. Bei den Aufwandspositionen handelt es sich zum größten Teil
um die Zahlungen an die NLG für das Treuhandkonto „Gewerbegebiet Ebbendorf“.
Insgesamt wird ein jährlicher Abschlag von 100.000,- € gezahlt. Herr Sommer erläutert,
dass es seitens der Verwaltung angedacht ist, zum Ende des Jahres 2018 den
Treuhandvertrag vollständig abzulösen.
Der Produktbereich „Steuern
und sonstige Abgaben“ (61110) weist im Haushaltsplan 2018 Steuereinnahmen von
11.472.100,- € aus. Das entspricht gegenüber dem Jahr 2017 einer Erhöhung von
13,88 % (+ 1.398.500,- €) . Die Erträge aus der Grundsteuer A und B wurden
lediglich leicht erhöht veranschlagt.
Der Gewerbesteueransatz
hingegen ist mit 5.000.000,- € festgesetzt worden. Die
Jahresergebnisse der letzten
Jahre rechtfertigen die Erhöhung von 1.000.000,- € gegenüber dem Vorjahr.
Der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer erhöht sich im Jahr 2018 auf 4.300.000,- € und ist Ausdruck der
generell sehr guten konjunkturellen Lage. Die Umsatzsteueranteile steigen um
voraussichtlich 246.100,- € auf 736.100,- €. Der Bund stellt den Kommunen zur
finanziellen Entlastung im Jahr 2018 5 Mrd. Euro zur Verfügung, die über die
Umsatzsteuer verteilt werden.
Die “Zuwendung / Allgemeine
Umlage“ wurde mit 198.000,- € veranschlagt und umfasst lediglich die
Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.
Schlüsselzuweisungen sind im Jahr 2018 aufgrund der hohen Steuerkraft nicht zu
erwarten, vielmehr wird mit einer zu zahlenden
Finanzausgleichsumlage von
voraussichtlich 200.000,- € gerechnet.
Die Transferaufwendungen
belaufen sich im Haushaltsjahr 2018 auf 6.260.400,- €. U.a. die Erhöhung der
Kreisumlage um 500.000,- € auf nunmehr 5.100.000,- € ist ursächlich für den
hohen Ansatz. Weiterhin sind an den Entschuldungsfonds des Landes 25.000,- € zu
leisten, die Gewerbesteuerumlage beträgt abhängig vom tatsächlichen Aufkommen
schätzungsweise 935.400,- €.
Das Produkt „Sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft“ (61210) beinhaltet die Erträge aus der Verzinsung
von Steuernachforderungen von 15.000,- €. Die Zinsaufwendungen werden von 406.000,-
€ um 3.000,- € auf 403.000,-€ reduziert.
Im Weiteren erläutert Herr
Sommer kurz die finanzielle Situation im Gesamthaushalt 2018.
Der Ergebnishaushalt 2018
schließt mit einem leichten Defizit von -223.000,- € ab. Vor dem Hintergrund
einer hohen Ergebnisrücklage von 8.966.526,85 € (31.12.16) und der Tatsache,
dass der zeitliche Verzug des Finanzausgleichs hierfür maßgeblich ist, stellt
das Defizit jedoch keinen Grund zur Besorgnis dar.
Im Finanzhaushalt belasten
große Investitionen die Liquiditätslage der Gemeinde. Der Finanzhaushalt 2018
weist einen Liquiditätsabgang von -2.235.100,- € aus, so dass sich der
Endkassenbestand am 31.12.2018 auf 4.315.960,03 € beläuft. Nicht mit
berücksichtigt sind hierbei die Haushaltseinnahmereste, die i.H.v.
voraussichtlich 1,5 Mio. € ins Haushaltsjahr 2018 übertragen werden.
Im Weiteren stellt Herr Sommer
kurz die größten Investitionen im Jahr 2018 dar. Insgesamt beträgt das
Investitionsvolumen 2018 1.963.800,- €. Herr Sommer verweist darauf, dass auch
im Finanzplanungszeitraum bis einschließlich 2020 bereits Investitionen von
jährlich ca. 2,0 Mio. € im Haushalt veranschlagt sind. Das Niveau ist damit
überdurchschnittlich hoch.
Herr Sommer legt im Weiteren
kurz die Veränderungen dar, die sich insbesondere im Rahmen der einzelnen
Fachausschussberatungen ergeben haben.
Zusätzlich wurden seitens der Verwaltung im Bereich der Kindergärten
70.000,- € mit in den Haushalt aufgenommen, um im Ortsteil Wellendorf eine
Übergangslösung finanzieren zu können.
Positiv stellt sich die
Verschuldung der Gemeinde dar. Durch auslaufende Zinsbindungen werden in den Jahren 2018
und 2019 insgesamt 943.836,- € an Darlehen fällig. Aufgrund der guten
finanziellen Situation ist es angedacht, diese vollständig abzulösen und nicht
umzuschulden.
Die von Herrn Sommer
vorgetragene Präsentation zum Haushaltsplan 2018 ist dem Tagesordnungspunkt
beigefügt worden.
AV Dütemeyer
erläutert kurz, dass im Rahmen der Sitzung des Betriebs- und
Feuerwehrausschusses
zwei Anträge der Freiwilligen Feuerwehr Hilter aufgrund weiteren
Beratungsbedarfs in den Fraktionen zurückgestellt wurden. Eine Entscheidung
soll im Finanzausschuss getroffen werden. Zum einen geht es um die Beschaffung
eines Nassreinigungssystems für die Dienst- und Schutzkleidung sowie zum
anderen um die Ersatzbeschaffung des Rüstwagens für die Ortswehr Borgloh. AV
Dütemeyer stellt die Anträge zur Diskussion.
Frau Rottmann erläutert im Namen der
CDU-Fraktion ausführlich die Gründe für die einstimmige Ablehnung des Antrags
auf Beschaffung eines Nassreinigungssystems für Feuerwehreinsatzkleidung. Es
sind seinerzeit 80.000 € für die Einrichtungsgegenstände des neuen
Feuerwehrhauses unter der Prämisse zur Verfügung gestellt worden, dass die
wichtigsten Gegenstände in Eigenverantwortung der Feuerwehr zu beschaffen sind.
Das Nassreinigungssystem stand seinerzeit schon auf der Liste der gewünschten
Ausstattung und wurde aus dem Budget nicht finanziert, so dass die
Dringlichkeit nicht wirklich gegeben sein kann. Darüber hinaus wurde vom
Gemeindebrandmeister mitgeteilt, dass die Inventarliste in mühsamer und kaum
noch zu leistender ehrenamtlicher Arbeit erstellt wurde. Die selbstständige
Reinigung der Schutzkleidung stellt einen nicht unerheblichen zusätzlichen
Arbeitsaufwand dar, der den Feuerwehrkameraden nicht zugemutet werden sollte.
Ein weiterer Vorteil der Fremdreinigung ist dazu, dass die Kleidung zusätzlich
auch gewartet und eventuell wieder instand gesetzt werden kann. Zudem besitzt
die Feuerwehr Hilter Kleidung von vier verschiedenen Herstellern, die jeweils
unterschiedliche Empfehlungen für die Reinigung ihrer Kleidung vorgeben. Hinzu
kommt das Problem mit dem Abwasser nach dem Waschen, welches ebenfalls bedacht
werden muss.
Weiterhin muss bedacht werden, dass insbesondere
die Jugendfeuerwehrkleidung keine Spezialmaschine benötigt, da Sie nicht mit
gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung gebracht wird.
Hinsichtlich der Standards der von der Feuerwehr
verwendeten Dienst- und Schutzkleidung muss gesagt werden, dass nach dem
Großbrand Ende 2009 sehr viele Schutzkleidungsstücke erneuert wurden. Die
eingesetzte Kleidung entspricht den derzeitig gültigen Standards. Somit ist die
Feuerwehr der Gemeinde Hilter a.T.W. entgegen den in der NOZ getätigten
Aussagen voll einsatzfähig.
Herr Krebs spricht sich dafür aus, dass die
Thematik nicht in Vergessenheit gerät und weiter verfolgt wird.
Der Finanzausschuss lehnt den Antrag auf
Anschaffung eines Nassreinigungssystems einstimmig mit 3 Enthaltungen ab.
Bezüglich einer Ersatzbeschaffung des Rüstwagens
der Ortsfeuerwehr Borgloh erläutert Herr Peters, dass die Kameraden in der
CDU-Fraktion auf deren Einladung hin ausführlich die Notwendigkeit des
Fahrzeugs dargelegt haben. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich
285.000,- €.
Es wird einstimmig mit einer Enthaltung
beschlossen, dass die Ersatzbeschaffung des Rüstwagens in die Finanzplanung
2019 (1/3 des Gesamtbetrages) und 2020 (2/3 des Gesamtbetrages) aufgenommen
wird.
Der Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |