„Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird in der beigefügten Form

beschlossen. “

 


 

Herr Sommer gibt den Ausschussmitgliedern einen Gesamtüberblick über den Haushalt  2018 und die relevanten Einzelprodukte.

 

Die Aufwendungen und Erträge im Produkt „Finanz- und Steuerverwaltung“ (11151) wurden annähernd unverändert gegenüber dem Vorjahr eingeplant. Im Bereich Kostenerstattungen/-umlage wurden 5.000,- € mehr veranschlagt als im Jahr 2017, da im Rahmen der Vollstreckung mit höheren Erstattungsbeträgen zu rechnen ist. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 330.000,- € und      erhöhen sich damit um 14.300,- €. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden nahezu unverändert aus der Finanzplanung übernommen. Im  Bereich der investiven Maßnahmen wurden jeweils 15.000,- € für Lizenzen in den Jahren 2018 und 2019 im Haushalt eingeplant. Im Rahmen der                  Digitalisierung müssen u.U. Investitionen für die Annahme der E-Rechnung bzw. der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand getätigt werden.

 

Die Produkte „Elektrizitäts-“ (53110) und „Gasversorgung“ (53210) umfassen  lediglich die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben. Diese belaufen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 323.500,- €

 

Das Produkt „Wirtschaftsförderung“ (57110) umfasst im Wesentlichen die        Position Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Hier ist der Ansatz      unverändert übernommen worden. Die Zinszahlungen sind mit 17.000,- € im Haushaltsplan veranschlagt. Die Transferaufwendungen sind mit 86.500,- €    vorgesehen. Bei den Aufwandspositionen handelt es sich zum größten Teil um die Zahlungen an die NLG für das Treuhandkonto „Gewerbegebiet Ebbendorf“. Insgesamt wird ein jährlicher Abschlag von 100.000,- € gezahlt. Herr Sommer erläutert, dass es seitens der Verwaltung angedacht ist, zum Ende des Jahres 2018 den Treuhandvertrag vollständig abzulösen.

 

Der Produktbereich „Steuern und sonstige Abgaben“ (61110) weist im Haushaltsplan 2018 Steuereinnahmen von 11.472.100,- € aus. Das entspricht gegenüber dem Jahr 2017 einer Erhöhung von 13,88 % (+ 1.398.500,- €) . Die Erträge aus der Grundsteuer A und B wurden lediglich leicht erhöht veranschlagt.

 

Der Gewerbesteueransatz hingegen ist mit 5.000.000,- € festgesetzt worden. Die

Jahresergebnisse der letzten Jahre rechtfertigen die Erhöhung von 1.000.000,- € gegenüber dem Vorjahr.

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöht sich im Jahr 2018 auf 4.300.000,- € und ist Ausdruck der generell sehr guten konjunkturellen Lage. Die Umsatzsteueranteile steigen um voraussichtlich 246.100,- € auf 736.100,- €. Der Bund stellt den Kommunen zur finanziellen Entlastung im Jahr 2018 5 Mrd. Euro zur Verfügung, die über die Umsatzsteuer verteilt werden.

 

Die “Zuwendung / Allgemeine Umlage“ wurde mit 198.000,- € veranschlagt und umfasst lediglich die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen                  Wirkungskreises. Schlüsselzuweisungen sind im Jahr 2018 aufgrund der hohen Steuerkraft nicht zu erwarten, vielmehr wird mit einer zu zahlenden                  Finanzausgleichsumlage von voraussichtlich 200.000,- € gerechnet.

 

Die Transferaufwendungen belaufen sich im Haushaltsjahr 2018 auf 6.260.400,- €. U.a. die Erhöhung der Kreisumlage um 500.000,- € auf nunmehr 5.100.000,- € ist ursächlich für den hohen Ansatz. Weiterhin sind an den Entschuldungsfonds des Landes 25.000,- € zu leisten, die Gewerbesteuerumlage beträgt abhängig vom tatsächlichen Aufkommen schätzungsweise 935.400,- €.

 

Das Produkt „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ (61210) beinhaltet die Erträge aus der Verzinsung von Steuernachforderungen von 15.000,- €. Die          Zinsaufwendungen werden von 406.000,- € um 3.000,- € auf 403.000,-€ reduziert.

 

Im Weiteren erläutert Herr Sommer kurz die finanzielle Situation im Gesamthaushalt 2018.

 

Der Ergebnishaushalt 2018 schließt mit einem leichten Defizit von -223.000,- € ab. Vor dem Hintergrund einer hohen Ergebnisrücklage von 8.966.526,85 € (31.12.16) und der Tatsache, dass der zeitliche Verzug des Finanzausgleichs hierfür maßgeblich ist, stellt das Defizit jedoch keinen Grund zur Besorgnis dar.

 

Im Finanzhaushalt belasten große Investitionen die Liquiditätslage der Gemeinde. Der Finanzhaushalt 2018 weist einen Liquiditätsabgang von -2.235.100,- € aus, so dass sich der Endkassenbestand am 31.12.2018 auf 4.315.960,03 € beläuft. Nicht mit berücksichtigt sind hierbei die Haushaltseinnahmereste, die i.H.v. voraussichtlich 1,5 Mio. € ins Haushaltsjahr 2018 übertragen werden.

 

Im Weiteren stellt Herr Sommer kurz die größten Investitionen im Jahr 2018 dar. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen 2018 1.963.800,- €. Herr Sommer verweist darauf, dass auch im Finanzplanungszeitraum bis einschließlich 2020 bereits Investitionen von jährlich ca. 2,0 Mio. € im Haushalt veranschlagt sind. Das Niveau ist damit überdurchschnittlich hoch.

 

Herr Sommer legt im Weiteren kurz die Veränderungen dar, die sich insbesondere im Rahmen der einzelnen Fachausschussberatungen ergeben haben.         Zusätzlich wurden seitens der Verwaltung im Bereich der Kindergärten 70.000,- € mit in den Haushalt aufgenommen, um im Ortsteil Wellendorf eine Übergangslösung finanzieren zu können.

 

Positiv stellt sich die Verschuldung der Gemeinde dar. Durch auslaufende     Zinsbindungen werden in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 943.836,- € an Darlehen fällig. Aufgrund der guten finanziellen Situation ist es angedacht, diese vollständig abzulösen und nicht umzuschulden.

 

Die von Herrn Sommer vorgetragene Präsentation zum Haushaltsplan 2018 ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt worden.

 

AV Dütemeyer erläutert kurz, dass im Rahmen der Sitzung des Betriebs- und

Feuerwehrausschusses zwei Anträge der Freiwilligen Feuerwehr Hilter aufgrund weiteren Beratungsbedarfs in den Fraktionen zurückgestellt wurden. Eine Entscheidung soll im Finanzausschuss getroffen werden. Zum einen geht es um die Beschaffung eines Nassreinigungssystems für die Dienst- und Schutzkleidung sowie zum anderen um die Ersatzbeschaffung des Rüstwagens für die Ortswehr Borgloh. AV Dütemeyer stellt die Anträge zur Diskussion.

 

 

Frau Rottmann erläutert im Namen der CDU-Fraktion ausführlich die Gründe für die einstimmige Ablehnung des Antrags auf Beschaffung eines Nassreinigungssystems für Feuerwehreinsatzkleidung. Es sind seinerzeit 80.000 € für die Einrichtungsgegenstände des neuen Feuerwehrhauses unter der Prämisse zur Verfügung gestellt worden, dass die wichtigsten Gegenstände in Eigenverantwortung der Feuerwehr zu beschaffen sind. Das Nassreinigungssystem stand seinerzeit schon auf der Liste der gewünschten Ausstattung und wurde aus dem Budget nicht finanziert, so dass die Dringlichkeit nicht wirklich gegeben sein kann. Darüber hinaus wurde vom Gemeindebrandmeister mitgeteilt, dass die Inventarliste in mühsamer und kaum noch zu leistender ehrenamtlicher Arbeit erstellt wurde. Die selbstständige Reinigung der Schutzkleidung stellt einen nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand dar, der den Feuerwehrkameraden nicht zugemutet werden sollte. Ein weiterer Vorteil der Fremdreinigung ist dazu, dass die Kleidung zusätzlich auch gewartet und eventuell wieder instand gesetzt werden kann. Zudem besitzt die Feuerwehr Hilter Kleidung von vier verschiedenen Herstellern, die jeweils unterschiedliche Empfehlungen für die Reinigung ihrer Kleidung vorgeben. Hinzu kommt das Problem mit dem Abwasser nach dem Waschen, welches ebenfalls bedacht werden muss.

 

Weiterhin muss bedacht werden, dass insbesondere die Jugendfeuerwehrkleidung keine Spezialmaschine benötigt, da Sie nicht mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung gebracht wird.

 

Hinsichtlich der Standards der von der Feuerwehr verwendeten Dienst- und Schutzkleidung muss gesagt werden, dass nach dem Großbrand Ende 2009 sehr viele Schutzkleidungsstücke erneuert wurden. Die eingesetzte Kleidung entspricht den derzeitig gültigen Standards. Somit ist die Feuerwehr der Gemeinde Hilter a.T.W. entgegen den in der NOZ getätigten Aussagen voll einsatzfähig. 

 

Herr Krebs spricht sich dafür aus, dass die Thematik nicht in Vergessenheit gerät und weiter verfolgt wird.

 

Der Finanzausschuss lehnt den Antrag auf Anschaffung eines Nassreinigungssystems einstimmig mit 3 Enthaltungen ab.

 

Bezüglich einer Ersatzbeschaffung des Rüstwagens der Ortsfeuerwehr Borgloh erläutert Herr Peters, dass die Kameraden in der CDU-Fraktion auf deren Einladung hin ausführlich die Notwendigkeit des Fahrzeugs dargelegt haben. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 285.000,- €.

 

Es wird einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen, dass die Ersatzbeschaffung des Rüstwagens in die Finanzplanung 2019 (1/3 des Gesamtbetrages) und 2020 (2/3 des Gesamtbetrages) aufgenommen wird.

 

 

Der Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0