Sachverhalt:

 

Für eine Fläche südlich der Osnabrücker Straße ist eine Bebauung angedacht.

In der Sitzung werden städtebauliche Konzepte zu einer möglichen Bebauung vorgestellt.

 


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzierung:

 


Beschluss:

 


Herr Lehmann hebt hervor, dass sich die vom Grundstückseigentümer zur Bebauung beantragte Fläche südlich der Osnabrücker Straße gemäß § 35 BauGB im Außenbereich befindet. Sollte im Ausschuss der Wunsch auf Überplanung der Fläche bestehen, müssten hier die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen.

Im Vorfeld wurde eine schalltechnische Voruntersuchung aufgrund der Nähe der Osnabrücker Straße, der Bahnstrecke sowie der Autobahn BAB 33 in Auftrag gegeben.

In einem Wohn- oder Mischgebiet wären demnach aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

Da es im gesamten Untersuchungsgebiet zu Überschreitungen kommt, wenn die Orientierungswerte der DIN 18005 für ein Allgemeines Wohngebiet als Maßstab angelegt werden, liegt ein Konflikt bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes für diese Nutzungsart vor.

Diesem Konflikt kann mit unterschiedlichen Auflagen begegnet werden:

1.

Bei der Nutzung als WA-Gebiet kommt es vor allem auf die Nutzbarkeit von Außenwohnbereichen wie Balkone und Terrassen an, da die geforderten Innenpegel im Gebäude mit einem erhöhtem Schalldämmmaß am Gebäude erreicht werden können. Dazu werden Lärmpegelbereiche im Plan festgesetzt.

In diesem Fall müssten die Außenwohnbereiche mit einem baulichen Eigenschutz ausgerüstet werden. Geringfügige Überschreitungen können toleriert werden, solange die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung nicht überschritten werden.

2.

Die Nutzung als Mischgebiet ist mit einem Schutz der Gebäude durch passive Schallschutzmaßnahmen möglich. Die Außenwohnbereiche können in Richtung Süd/Südost im Schallschatten der Gebäude ohne weitere Auflagen angelegt werden, da es dort zu keinen Überschreitungen kommt.

 

3.

Im Bebauungsplan sind Lärmpegelbereiche entsprechend der DIN 4109 festzusetzen.

4.

Schlafräume sind in beiden Gebietscharakteren mit mechanischen oder automatischen Lüftern auszurüsten, da die Überschreitungen nachts höher ist als am Tag.

Generell kann die betrachtete Fläche als Wohnbaufläche genutzt werden, wenn die oben benannten Auflagen beachtet werden. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die schalltechnische Untersuchung an die Nutzungsart anzupassen.

Weiter stellt Herr Lehmann zwei städtebauliche Konzepte für die Fläche südlich der Osnabrücker Straße vor. Der östlich verlaufende Feldweg wird in beiden Varianten als künftige Erschließungsstraße in einer Breite von 7,00 m ausgewiesen. Wesentlicher Unterschied der beiden Varianten ist die verkehrliche Erschließung innerhalb des Gebietes. Bei der Variante 1 wird eine Verkehrsfläche von 1.006,61 m² und bei der Variante 2 von 754,18 m² benötigt. Somit verbleibt bei der Variante 1 - 2.786,56 m² Nettobauland und bei der

Variante 2 - 3.041,20 m².

 

Frau Vogelsang favorisiert die vorgestellte Variante 2 aufgrund der geringeren Erschließungsfläche. Sie betont, dass die geforderten Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden ohne große Kostensteigerung für die Bauherren umgesetzt werden können.

Im Ausschuss wird einhellig die Variante 2 bevorzugt.

 

Aufgrund der gärtnerischen Gestaltungsmöglichkeiten und der Entfernung der ersten Gebäude zur Osnabrücker Straße hin, wird durch Herrn Kavermann die erste Variante bevorzugt.

 

Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass eine weitere zusätzliche Anbindung an die Osnabrücker Straße (Landesstraße) nicht durch den Straßenbaulastträger genehmigt wird. Aus diesem Grund wurde der vorhandene Feldweg als Zuwegung in das Plangebiet ausgewählt.

Herr Lehmann hebt hervor, dass bei einer Mischgebietsausweisung eine Mischnutzung zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass eine Wohnbebauung mit einer nicht störenden Gewerbenutzung im etwa gleichen Verhältnis stehen muss.

 

Bürgermeister Schewski gibt zu bedenken, dass bei der Variante 1 mehr Verkehrsfläche benötigt wird und somit auch die Erschließungskosten entsprechend höher ausfallen werden. Auch das verbleibende Nettobauland sei bei einer Entscheidung zu beachten.

 

Der Ausschuss spricht sich mit 8 Ja-Stimmen und 1-Enthaltung für die Variante 2 aus und stimmt einem Bauleitplanverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zu. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: