Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Kanaleigentümergemeinschaft Natrup-Hilter wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass auch die von den Eigentümern für Instandhaltungsmaßnahmen gebildeten Rücklagen in das Eigentum der Gemeinde Hilter a.T.W. übergehen. Schmutzwasserpumpen und Zuleitungen auf den einzelnen Grundstücken verbleiben in Privatbesitz und werden auf eigene Kosten unterhalten


Herr Schewski teilt mit, dass es ein weiteres Gespräch mit der Kanaleigentümergemeinschaft gegeben habe.

Das Rohrleitungssystem befinde sich in einem sehr guten Zustand, so dass mit kostenintensiven Unterhaltungsmaßnahmen zunächst nicht zu rechnen sei.

Der Verwaltungsleiter erklärt, dass man den Eigentümern gegenüber deutlich gemacht habe, dass die Gemeinde einer Übernahme nur für den Fall zustimmen werde, dass die vom Verein für mögliche Instandhaltungsmaßnahmen gebildeten Rücklagen ebenfalls in Gemeindeeigentum übergehen würden.

Davon unabhängig werden die auf den Privatgrundstücken befindlichen Schmutzwasserpumpen und die Zuleitungen zur Hauptdruckleitung auch weiterhin privat betrieben und gewartet.

Formal müsse nun die Eigentümergemeinschaft die Abgabe der Anlagen beschließen..