Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss fasst folgende einstimmige Beschlussvorschläge:

 

a)      Der Wirtschaftsplan 2018 für die Gemeindewerke Hilter a.T.W. wird beschlossen.

 

b)      Dem Haushaltsplanentwurf 2018, einschließlich der sich durch die

           zusätzlichen Anträge ergebenden Änderungen, wird zugestimmt.


Wirtschaftsplan 2018

Herr Sommer äußert sich einleitend zu Kalkulationszeiträumen, Gebührensätzen und Werkszweigen.

Den Ausschussmitgliedern liegt der komplette Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 vor.

Herr Sommer stellt den W-Plan vor und führt aus, dass er für den Gesamtbetrieb einen Gewinn in Höhe von 210.600,- EUR erwarte.

 

Wasserversorgung:

Bei Aufwendungen in Höhe von 674.000,- EUR, davon allein 395.000,- EUR für den Wasserbezug vom WBV, und Erträgen von 711.600,- EUR ergibt sich ein Gewinn  in Höhe von 37.600,- EUR (Vorjahresgewinn: 49.200,- EUR).

Da die Menge des verkauften Wassers leicht rückläufig ist, steigen die Einnahmen aus dem Wasserverkauf trotz der Erhöhung der Wassergebühr um 0,03 EUR/m³ lediglich um 2.700,- EUR.

Investitionen sind in 2018 in Höhe von insg. 79.000,- EUR geplant. Dabei entfallen 23.000,- EUR auf die Erneuerung der Wasserleitung in der Arimontstraße und 24.000,- (1/2 von 48.000,-) auf die Errichtung eines Lagergebäudes auf dem Bauhofgelände (OT: Hilter).

Für 2018 ist keine Darlehensaufnahme geplant, der Werkszweig verzeichnet eine Entschuldung von ca. 16.000,- EUR (Tilgungen).

 

 

 

 

Schmutzwasserbeseitigung:

Bei Aufwendungen in Höhe von 1.158.600,- EUR und Erträgen in Höhe von 1.322.800,- EUR

ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 164.200,- EUR.

Investitionen sind in 2018 in einer Höhe von insgesamt 218.000,- EUR geplant.

Für 2018 ist keine Darlehensaufnahme vorgesehen.

Dem gegenüber stehen Tilgungen in Höhe von 240.000,- EUR.

Der Werkszweig verzeichnet somit eine Entschuldung in gleicher Höhe.

 

 

Oberflächenentwässerung:

Bei Aufwendungen in Höhe von 303.400,- EUR und Erträgen von 312.200,- EUR ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 8.800,- EUR.

Investitionsmittel stehen in 2018 in Höhe von 233.000,- EUR zur Verfügung. Allein auf den Bau des Regenwasserkanals im Bereich Düppelweg entfallen dabei 106.000,- EUR.

Auch in 2018 wird es keine Darlehensaufnahme  geben.

Dem gegenüber stehen Tilgungen in Höhe von 198.000,- EUR.

Der Werkszweig verzeichnet somit eine Entschuldung in gleicher Höhe.

 

 

Gesamtbetrieb:

Im Bereich der zentralen Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung ergeben sich konstante Kostenstrukturen. Die Entschuldung des Eigenbetriebes schreitet weiter voran.

Die Jahresergebnisse sind in allen Werkszweigen positiv.

Auch in 2018 wird es keine Neuverschuldung geben, vielmehr ist mit einer weiteren Entschuldung im Gesamtbetrieb in Höhe von insgesamt 454.000,- EUR zu rechnen.

Die Liquiditätslage entspannt sich weiter.

Herr Sommer macht darauf aufmerksam, dass die Investitionsvolumina in 2018 579.500,- EUR und in 2020 noch einmal 502.500,- EUR betragen.

In der Konsequenz müsse dann mit einem Darlehen in Höhe von 380.000,- EUR gegenfinanziert werden.

Der Kubikmeterpreis für Frischwasser musste um 0,03 EUR (netto) erhöht werden.

 

 

 

 

Haushaltsplan 2018

 

 

a)      Produkt Bestattungswesen

 

Den Ausschussmitgliedern liegen die Teilpläne des Produktes Bestattungswesen vor.

Herr Sommer stellt die Planungen für das Jahr 2018 vor.

Erträge (74.000,- EUR) werden zu 100 % aus den Friedhofsgebühren generiert.

Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 80.600,- EUR, so dass sich ein negatives Ergebnis (-6.600,- EUR) ergibt.

Investitionen waren ursprünglich für die Wegeerneuerung der Friedhöfe Hilter (18.000,- EUR) und Borgloh (20.000,- EUR) geplant.

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass die Sanierung des Hauptweges in Borgloh mit geschätzten Kosten in Höhe von 30.800,- EUR „in einem Rutsch“ realisiert werden solle.

 

Nach kurzer Diskussion sprechen sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich dafür aus, auch den Ansatz für den Friedhof Hilter auf 31.000,- EUR zu erhöhen, damit neben der Erneuerung der Eingänge (ca. 8.000,- EUR) auch der Wegebau in entsprechendem Maße vorangetrieben werden kann.

 

Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss schlägt, bei einer Stimmenthaltung, eine Ansatzerhöhung auf jeweils 31.000,- EUR für beide Friedhöfe vor.

 

b)      Produkt Brandschutz

 

Den Ausschussmitgliedern liegen die Teilpläne des Produktes Brandschutz vor.

 

Herr Sommer stellt die Planungen für das Jahr 2018 vor.

Es werden Erträge in Höhe von insgesamt 38.100,- EUR erwartet, die sich zum großen Teil aus öffentl.-rechtl. Entgelten (25.000,- EUR insgesamt, davon 15.000,- EUR Feuerschutzsteuer) generieren.

Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 298.000,- EUR.

Investitionen:

Für den Erwerb einer Funkausrüstung und die Gerätebeschaffung 12.000,- EUR im Haushaltsplanentwurf angesetzt worden.

Für Dienst- und Schutzkleidung ist die Verwendung von 15.000,- EUR aus dem laufenden Haushalt geplant. Die Anträge der Feuerwehr waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschieden.

 

Herr Sommer macht deutlich, dass sowohl für den Erwerb von Geräten als auch für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung jederzeit Mittel aus dem laufenden Haushalt übertragen werden könnten.

 

c)       Zusätzliche Anträge der Feuerwehr, alle Anträge liegen den Ausschussmitgliedern vor

 

1.            Antrag auf Anschaffung eines Nassreinigungssystems für Feuerwehreinsatzkleidung                 PSA (35.000,- EUR)

 

Herr Telkämper erläutert die Hintergründe des Antrags, stellt die bisherige Pflege der Schutzkleidung als unzureichend dar, erklärt, dass die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters extrem hohe Kosten und lange Ausfallzeiten bedeute und versucht sein Votum mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu belegen.

Die CDU-Fraktion macht deutlich, dass es erheblichen Gesprächsbedarf gebe und die Berechnung einer fundierten Erläuterung bedürfe.

Herr Telkämper erklärt sich bereit, die Wirtschaftlichkeitsberechnung und das Angebot eines Fachbetriebes für die Reinigung von Feuerwehrbekleidung in den Fraktionen näher zu erläutern.

 

Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss spricht sich einhellig dafür aus, den Antrag der Feuerwehr Hilter auf Einstellung von 35.000,- EUR zurückzustellen, um ihn detailliert in den Fraktionen beraten zu können. Eine Entscheidung wird im Finanzausschuss getroffen.

 

2.            Antrag auf Einstellung von 10.000,- EUR für 8 zusätzliche

HRT-Digitalfunkgeräte für beide Ortsfeuerwehren

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass die Umstellung des Einsatzstellenfunks auf Digitalfunk weiter vorangetrieben werden solle.

 

Dem Antrag der Feuerwehr wird einstimmig stattgegeben. Es werden 10.000,- EUR in den aktuellen Haushalt eingestellt.

 

                3.            Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens für die

Feuerwehr Borgloh

 

Es herrscht bei den Ausschussmitgliedern Einigkeit darüber, dass für das mittlerweile 30 Jahre alte Fahrzeug mit diversen Mängeln Ersatz beschafft werden müsse.

Herr Kavermann moniert das Fehlen einer konkreten Aussage über die Höhe der Kosten für ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug. Man habe keine Möglichkeit gehabt, das Thema in der Fraktion entsprechend zu diskutieren, so das Ausschussmitglied.

Herr Telkämper beziffert die Anschaffungskosten auf einen Betrag zwischen 180.000,- und 300.000,- EUR, je nach Ausstattung und schlägt vor, den Mindestbetrag in den Finanzplan für 2021 aufzunehmen.

Herr Schewski erklärt, dass die Beratungsfolge (Finanzausschuss am 20.02.) eine Verschiebung/Zurückstellung zuließe, um trotzdem einen zeitnahe Entscheidung herbeizuführen.

So bekämen die Fraktionen die Möglichkeit, noch einmal in Ruhe darüber zu beraten.

 

Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss spricht sich, bei einer Stimmenthaltung, dafür aus, den Antrag der Feuerwehr zurückzustellen und zur Beratung in die Fraktionen zu geben.

Ein Beschlussvorschlag soll im Finanzausschuss gefasst werden.

 

4.            Antrag der Feuerwehr Borgloh auf Zuschuss für zusätzliche Dienstkleidung für nichtoffizielle Anlässe

                              

Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss gibt dem Antrag der Feuerwehr Hilter einstimmig statt. Es werden 2.500,- EUR für zusätzliche Dienstkleidung (Poloshirts und Sweatshirts) in den Haushalt eingestellt.

 

5.            Antrag auf Einstellung von 50.000,- EUR für die Reparatur/den Ersatz von Dienst- und Schutzkleidung              

 

Die CDU-Fraktion bemängelt, dass man vor genau einem Jahr eine Ansatzerhöhung auf 15.000,- EUR und eine differenzierte Bestandsaufnahme beschlossen habe. Der Ansatz, so die Herren Kavermann und Dütemeyer sei zudem nicht einmal ausgeschöpft worden.

Frau Herder erkennt an, dass bisher nichts passiert sei und es bisher auch keine Ergebnisse gäbe.

Herr Telkämper entgegnet, dass es eine Überprüfung durch zwei Feuerwehrmitglieder aus den eigenen Reihen sehr wohl gegeben habe, ein entsprechendes Protokoll sei der Verwaltung vorgelegt worden.

Herr Schweer bestätigt die Existenz einer solchen Aufstellung. Sie sei in Ordnung, so der Verwaltungsmitarbeiter.

Des Weiteren stellt Herr Schweer klar, dass es nach Auskunft des Sachverständigen (Ingenieurbüro Sicherheit und Arbeitsschutz, Melle) eine detaillierte Prüfung jedes einzelnen Kleidungsstücks von ihm nicht geben werde. Eine stichpunktartige Begutachtung sei hingegen erfolgt.

Herr Schewski macht deutlich, dass die Haushaltsansätze nicht zwangsläufig ausgeschöpft werden müssen. Wichtig sei eine wie auch immer geartete, genaue Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs.

 

Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss einigt sich, bei einer Stimmenthaltung, auf folgenden Beschlussvorschlag:

Es werden einmalig 50.000,- EUR in den aktuellen Haushalt eingestellt, mit der Maßgabe, die Dienst- und Schutzkleidung nach und nach mit der Bitte um Bewertung des Zustandes zum Hersteller, zu einem externen Gutachter bzw. zu einem Reparaturservice zu schicken. Nur wenn ein Kleidungsstück aus wirtschaftlichen Gründen belegbar als irreparabel eingestuft wird, darf es ersetzt werden.