Sitzung: 07.12.2017 Rat
„1. Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W.
betraut den Tourismusverband Osnabrücker Land für die Dauer von 5 Jahren befristet nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes.
2. Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W.
verpflichtet den (die) jeweiligen Vertreter der Gemeinde Hilter in der Mitgliederversammlung des
Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.
a)
auf die
Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b)
auf die
Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.
3. Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. nimmt die
erforderliche Änderung der Verbandssatzung des Tourismusverbandes Osnabrücker
Land e.V. laut Anlage 2 zur Kenntnis
und weist die in die Mitgliederversammlung entsandten Vertreter an, dort
jeweils auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der
Verbandssatzung bis spätestens 31.12.2018 dergestalt hinzuwirken, dass die
Mitgliederversammlung durch jeweiligen Beschluss eine entsprechende Weisung des
Vorstands an die jeweilige Geschäftsführung erteilt. Sie werden außerdem
angewiesen, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes
erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang
erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen
vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich
und/oder zweckmäßig erscheinen.
4. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den
Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. zu erlassen und bekannt zu geben.
5.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die
Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus
sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder der Vereinssatzung
als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen
Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses und dessen Anlage sowie die Satzung des Tourismusverbandes
Osnabrücker Land e.V. nicht verändert werden.
Der Bürgermeister wird außerdem
ermächtigt, den in der Anlage 1 zur
Beschlussvorlage beigefügten
Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung
den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.
6. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück
sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück
Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg,
Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde
Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt
Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen, Gemeinde Hasbergen, Stadt
Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland,
Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Neuenkirchen
sowie die im Zweckverband
„Erholungsgebiet Hasetal“ zusammengeschlossenen Städte, Gemeinden und
Samtgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haselünne, Samtgemeinde Herzlake, Stadt
Löningen, Gemeinde Essen, Gemeinde Lindern, Gemeinde Lastrup, Samtgemeinde
Artland, Samtgemeinde Bersenbrück gleichlautende
Beschlüsse fassen.“
Herr Rüter legt den Sachverhalt dar. Bei dem Tourismusverband Osnabrücker Land (TOL) handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der durch Mitgliedsbeiträge getragen wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen Regelungen des EU-Beihilferechts sind die von den Kommunen anteilig zu erbringenden Umlagen überprüft worden. Diese Überprüfung hat ergeben, dass der TOL aus Sicht der EU ein wirtschaftliches Unternehmen darstellt, in das staatliche Leistungen in Form von Mitgliedsbeiträgen fließen. Um die bisherige Praxis der Finanzierung rechtsvorsorglich abzusichern, wird empfohlen, einen Betrauungsakt zu erlassen. Der TOL erfüllt dann EU-beihilfekonform seine satzungsmäßigen Aufgaben.
Die Mitglieder des Rates fassen hierzu folgenden einstimmigen Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
20 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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