Aufgrund eines erhöhten Wasser- und Strombedarfs sowie der hier gestiegenen Kosten hat der Vorstand des Wasserbeschaffungsverbandes Osnabrück-Süd beschlossen, zum 01.01.2018 den Wasserpreis um 0,03 €/m³ zu erhöhen.

 

Bei Vollabnehmern (wie der Gemeinde Hilter a.T.W.) beträgt dementsprechend der zukünftige Einkaufspreis 0,65 €/m³.

 

Die Jahresergebnisse 2015 und 2016 im Betriebszweig der Wasserversorgung der Gemeindewerke Hilter weisen bereits leichte Defizite aus. In der Vergangenheit wurden direkte Preissteigerungen bereits vor der eigentlichen Gebührenkalkulation (nächstmalig zum 01.01.2019) in der Gebühr berücksichtigt, um keine Verluste ausweisen zu müssen.

 

Daher sollte die Preiserhöhung des Wasserbeschaffungsverbandes Osnabrück-Süd zum 01.01.2018 ebenfalls in der Wassergebühr berücksichtigt werden.

 

Seit dem Verkauf der Wasserförder- und speicheranlagen (zum 01.04.2009) entwickelte sich die Wassergebühr der Gemeinde Hilter a.T.W. im Verhältnis zu den Bezugskosten wie folgt:

 

 

 

 


Anlagen:

 


Die 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversrogung der Gemeinde Hilter a.T.W: vom 09.11.1993 (Wasserabgabensatzung) wird in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Form beschlossen

 


Finanzierung:

 


„Die 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Hilter a.T.W. vom 09.11.1993 (Wasserabgabensatzung) wird in der beigefügten Form beschlossen.“

 

 


Herr Sommer erläutert kurz die vorgesehene Satzungsänderung. Mit der Anhebung des Gebührensatzes auf 1,04 €/m³ soll für die vom Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd zum 01.01.2018 beschlossene Erhöhung des Wasserpreises um 0,03 €/m³ eine direkte Umlage auf den Gebührenzahler vorgenommen werden.

 

Die Mitglieder des Rates folgen den Beschlussvorschlägen des Betr-A und des VA und fassen folgenden einstimmigen Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

 

Enthaltung: