Vorbehaltlich der Erteilung des Feststellungsvermerkes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück wird folgender Beschlussvorschlag gefasst:

 


-       Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Intecon GmbH

 


„Die Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr 2016 wird festgestellt.“

 

„Dem Bürgermeister wird für Wirtschaftsjahr gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

„Die Ergebnisverwendung (Jahresüberschuss von insgesamt 198.636,48 €) wird wie folgt beschlossen:

  

1.       Ordentliches Jahresergebnis

 

Der ordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 196.376,27 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

2.       Außerordentliches Jahresergebnis

 

Der außerordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 2.260,21 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.“

 


Finanzierung:

 


„Die Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr 2016 wird festgestellt.“

 

„Dem Bürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2016 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

„Die Ergebnisverwendung (Jahresüberschuss von insgesamt 198.636,48 €) wird wie folgt beschlossen:

 

1. Ordentliches Jahresergebnis

 

Der ordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 196.376,27 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

2. Außerordentliches Jahresergebnis

 

Der außerordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 2.260,21 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.“

 


Herr Sommer legt das Ergebnis über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2016 der Gemeindewerke dar. In diesem Zusammenhang gibt er auch einen kurzen Überblick über die wesentlichen Eckdaten der einzelnen Werkszweige.

 

Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon seien keine Einwendungen erhoben worden. Die auf die Haushaltswirtschaft der Eigenbetriebe anzuwendenden Vorschriften sind beachtet worden. Dem Jahresabschluss ist daraufhin der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden.

 

Durch die Mitglieder des Rates werden hierzu die nachstehend aufgeführten Beschlüsse gefasst:

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: