Sachverhalt:

 

Da die laufende Amtsperiode des Verbandsausschusses vom Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“ am 31.03.2018 endet, sind bis zu diesem Zeitpunkt die neuen Ausschussmitglieder zu bestimmen.

Mit Abstimmung der Wahlbezirkskommunen Bad Rothenfelde und Dissen wurde festgelegt, dass jede Kommune ein Ausschussmitglied und dessen persönlichen Vertreter entsendet.

 

Das Verbandsausschussmitglied vertritt im Verband u.a. den Mitgliederwillen, beschließt über den Haushalt, wählt den Vorstand des Verbandes, beruft die Schaubeauftragten und wirkt bei Satzungsänderungen mit.

 

Der Verband ist für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung zuständig. In der Gemeinde Hilter a.T.W. sind das zum Teil jedoch lediglich Abschnittsweise der Königsbach, der Borgloher Bach, der Aubach, die Düte, der Remseder Bach, der Rankenbach und der Südbach.

 

Seitens der Verwaltung wurde mit den derzeitigen Ausschussmitgliedern sowie mit möglichen neuen Mitglieder gesprochen und deren Bereitschaft abgestimmt.


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

„Die Gemeinde Hilter a.T.W. benennt für den Verbandsausschuss des Unterhaltungs-

 verbandes Nr. 96 „Hase-Bever“ folgende Personen:

 

a)      Ausschussmitglied:                 Ludger Lauxtermann, Allendorfer Str. 20, Hilter a.T.W.

                                             

 

b)      Stellv. Ausschussmitglied:      Jürgen-Heinrich Schulte-Uffelage, Grüner Weg 11,

                                Hilter a.T.W.“

                                                   

 


Finanzierung:

 


„Die Gemeinde Hilter a.T.W. benennt für den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Nr. 96 „Hase-Bever“ folgende Personen:

 

a)      Ausschussmitglied                  Ludger Lauxtermann, Allendorfer Straße 20,

                                                49176 Hilter a.T.W.

 

b)      Stellv. Ausschussmitglied       Jürgen Schulte-Uffelage, Grüner Weg 11,

                                                           49176 Hilter a.T.W.“

 


BM Schewski teilt mit, dass für die neue Amtsperiode des Verbandsausschusses ab dem 01.04.2018 eine Berufung der künftigen Ausschussmitglieder vorzunehmen ist. Eine Absprache mit den vorgeschlagenen Personen habe stattgefunden.

 

Die Mitglieder des Rates fassen daraufhin folgenden einstimmigen Beschluss:

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

 

Enthaltung: