Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 97 „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ ist seit dem 15.09.2017 rechtsverbindlich. Die Ausschreibung für das Baugebiet ist derzeit in Arbeit.

Dieses Baugebiet wird durch eine Erschließungsstraße mit Wendehammer erschlossen.

 

Die Straßen im angrenzenden Baugebiet „Auf dem Sackslande“ tragen die Bezeichnungen „Edith-Stein-Straße“ und „Anne-Frank-Straße“.  Edith Stein war eine deutsche Philosophin und Frauenrechtlerin. Sie war Widerstandskämpferin im Nationalsozialismus.

Anne Frank versteckte sich mit ihrer Familie über Jahre in einer Wohnung in Amsterdam vor der Verfolgung durch das NS-Regime. Beide starben wegen ihrer jüdischen Herkunft bzw. wegen ihres jüdischen Glaubens in Konzentrationslagern der Nationalsozialisten.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, einer weiteren Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus zu gedenken. Sophie Scholl wurde wegen ihres Engagements in der Widerstandsgruppe Weiße Rose im Jahr 1943 mit 21 Jahren zusammen mit ihrem Bruder Hans Scholl hingerichtet. Dem Gedanken der anderen Straßenbenennungen folgend, wonach besonderen Frauen gedacht werden sollte, wird

folgender Straßenname vorgeschlagen:

 

Sophie-Scholl-Straße

(Widerstandskämpferin zweiter Weltkrieg)

 


Anlage:

 

Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan

 


Beschlussvorschlag:

 

„Die geplante Gemeindestraße im Baugebiet „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ erhält

 die Bezeichnung Sophie-Scholl-Straße“

 


Finanzierung:

 


„Die geplante Gemeindestraße im Baugebiet „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ erhält die Bezeichnung „Sophie-Scholl-Straße“.“

 

 


Herr Flaspöhler trägt das Ergebnis aus den Beratungen des Fachausschusses zur Vergabe eines Straßennamens für die Erschließungsstraße im Baugebiet „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ zusammenfassend vor.

 

Ohne weitere Aussprache wird durch die Mitglieder des Rates folgender einstimmiger Beschluss gefasst: 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

 

Enthaltung: