Sitzung: 07.12.2017 Rat
Vorlage: FB2/031/2017
Sachverhalt:
Für das Baugebiet „Beckers Wisch-Erweiterung“ ist der Bebauungsplan seit dem 15.09.2017 rechtsverbindlich. Die Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten ist derzeit in Arbeit.
Die geplante Erschließungsstraße für das neue Baugebiet erhält im Norden sowie im Osten eine Anbindung an die vorhandene Straße „Beckers Wisch“, so dass hier ein Ringverkehr entstehen wird.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Straßenbezeichnung „Beckers Wisch“ ebenfalls für den neuen Straßenabschnitt zu vergeben.
Anlagen:
Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan
Beschlussvorschlag:
„Für die Planstraße A sowie die Planwege A und B im Bebauungsplan Nr. 96 „Beckers
Wisch-Erweiterung“ wird die Bezeichnung „Beckers Wisch“ vergeben“
Finanzierung:
„Für die Planstraße A sowie die Planwege A und B im Bebauungsplan Nr. 96
„Beckers Wisch-Erweiterung“ wird die Bezeichnung „Beckers Wisch“ vergeben.“
Herr Flaspöhler erläutert kurz den Sachverhalt.
Die Mitglieder des Rates folgen den Beschlussvorschlägen des Bau- und Planungsausschusses und des VA und fassen ihrerseits folgenden einstimmigen Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
20 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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