Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. regelt u.a., dass die Grundstückanschlüsse ausschließlich von der Gemeinde Hilter a.T.W. selbst oder von ihr beauftragten Dritten hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt oder beseitigt werden. Durch diese Regelungen sollen technische Standards gesichert und eine technisch einwandfreie Verlegung der Rohrleitungen gewährleistet werden.

 

Da grundsätzlich nur Grundstücke angeschlossen werden, die auch durch entsprechende Leitungen erschlossen sind, ist die Umsetzung der Regelung unproblematisch. Sofern das Grundstück aufgrund seiner Lage oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen nicht, oder nur mit besonderem Aufwand angeschlossen werden kann, ist u.U. der Anschluss zu versagen.

 

Grundstücke im Außenbereich können auf eigene Kosten an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden. Die beigefügte Richtlinie legt hierfür entsprechende Regelungen fest, die das Vorgehen hierbei regeln.

 

Um die Eigentümer zu entlasten wird seitens der Gemeinde Hilter a.T.W. ein Zuschuss zu den entstehenden Kosten gezahlt. Dieser belief sich seinerzeit auf 15 % des 5.000,- DM überschreitenden Betrages, maximal jedoch 1.500,- DM.

 

Die Zuschusshöhe scheint aufgrund der Preissteigerungen der letzten Jahre nicht mehr zeitgemäß und es wird empfohlen, die Richtlinie entsprechend anzupassen.

 

 


Anlagen:

 


Die Richtlinie zum Anschluss von Außenbereichsgrundstücken an die öffentliche

Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Hilter a.TW. wird in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 

 


Finanzierung:

 


Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschlussvorschlag:

 

„Die Richtlinie zum Anschluss von Außenbereichsgrundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Hilter a.T.W. wird in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Form beschlossen.“


Herr Sommer erklärt einleitend, dass es eine mittlerweile 20- bis 30-jährige Zuschussregelung für Eigentümer gebe, die ihre im Außenbereich gelegenen Grundstücke auf eigene Kosten an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anschließen.

Grundsätzlich erstrecke sich ein Anschluss- und Benutzungsrecht lediglich auf Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen sind.

Das träfe im Regelfall auf Außenbereichsgrundstücke nicht zu. Die Eigentümer griffen in diesem Fall auf Brunnen zurück oder ließen ihren Anschluss auf eigene Kosten herstellen, so Sommer.

 

Bisher gewährt die Gem. Hilter a.T.W. einen Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von 15 % des Betrages der 5.000,- DM (2.556,46 EUR) übersteigt, maximal aber 1.500,- DM (766,94 EUR).

 

Herr Sommer empfiehlt, die Richtlinie anzupassen und künftig  einen Zuschuss in Höhe von 15 % des Betrages, der 4.000,- EUR übersteigt, höchstens aber 2.000,- EUR zu gewähren.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich nach kurzer Diskussion darüber einig, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.