Aufgrund eines erhöhten Wasser- und Strombedarfs sowie der hier gestiegenen Kosten hat der Vorstand des Wasserbeschaffungsverbandes Osnabrück-Süd beschlossen, zum 01.01.2018 den Wasserpreis um 0,03 €/m³ zu erhöhen.

 

Bei Vollabnehmern (wie der Gemeinde Hilter a.T.W.) beträgt dementsprechend der zukünftige Einkaufspreis 0,65 €/m³.

 

Die Jahresergebnisse 2015 und 2016 im Betriebszweig der Wasserversorgung der Gemeindewerke Hilter weisen bereits leichte Defizite aus. In der Vergangenheit wurden direkte Preissteigerungen bereits vor der eigentlichen Gebührenkalkulation (nächstmalig zum 01.01.2019) in der Gebühr berücksichtigt, um keine Verluste ausweisen zu müssen.

 

Daher sollte die Preiserhöhung des Wasserbeschaffungsverbandes Osnabrück-Süd zum 01.01.2018 ebenfalls in der Wassergebühr berücksichtigt werden.

 

Seit dem Verkauf der Wasserförder- und speicheranlagen (zum 01.04.2009) entwickelte sich die Wassergebühr der Gemeinde Hilter a.T.W. im Verhältnis zu den Bezugskosten wie folgt:

 

 

 

 


Anlagen:

 


Die 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversrogung der Gemeinde Hilter a.T.W: vom 09.11.1993 (Wasserabgabensatzung) wird in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Form beschlossen

 


Finanzierung:

 


Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschlussvorschlag:

 

„Die 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Hilter a.T.W. vom 09.11.1993 (Wasserabgabensatzung) wird in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Form beschlossen.“


Den Ausschussmitgliedern liegt die 8. Änderungssatzung der Wasserabgabensatzung vom 09.11.1993 im Entwurf vor.

Herr Sommer erklärt, dass der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd zum 01.01.2018 eine Erhöhung des Wasserpreises um 0,03 €/m² auf 0,65 €/m² (für Vollabnehmer) beschlossen habe.

Gründe dafür seien ein gesteigerter Wasser- und Strombedarf und damit einhergehende Kostensteigerungen.

 

Der Gemeindekämmerer schlägt die direkte Umlage der Preissteigerung auf den Gebührenzahler zum 01.01.2018 vor, um im Betriebszweig Wasserversorgung keine Verluste ausweisen zu müssen.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.