Vorbehaltlich der Erteilung des Feststellungsvermerkes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück wird folgender Beschlussvorschlag gefasst:

 


-       Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Intecon GmbH

 


„Die Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr 2016 wird festgestellt.“

 

„Dem Bürgermeister wird für Wirtschaftsjahr gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

„Die Ergebnisverwendung (Jahresüberschuss von insgesamt 198.636,48 €) wird wie folgt beschlossen:

  

1.       Ordentliches Jahresergebnis

 

Der ordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 196.376,27 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

2.       Außerordentliches Jahresergebnis

 

Der außerordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 2.260,21 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.“

 


Finanzierung:

 


Vorbehaltlich der Erteilung des Feststellungsvermerkes durch das Rechnungs-prüfungsamt des Landekreises Osnabrück wird folgender Beschlussvorschlag gefasst:

 

„Die Jahresrechnung der Gemeindewerke Hilter a.T.W. für das Wirtschaftsjahr 2016 wird festgestellt.“

 

„Dem Bürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2016 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

„Die Ergebnisverwendung (Jahresüberschuss von insgesamt 198.636,48 €) wird wie folgt beschlossen:

 

1. Ordentliches Jahresergebnis

 

Der ordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 196.376,27 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

2. Außerordentliches Jahresergebnis

 

Der außerordentliche Jahresüberschuss 2016 i.H.v. 2.260,21 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.


Den Ausschussmitgliedern liegt der komplette Prüfungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016 vor.

 

Herr Sommer von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert einführend sein Vorgehen bei der Prüfung und die Prüfungsinhalte.

Der Wirtschaftsprüfer erläutert den Bericht.

In der Bilanz zum 31.12.2016 habe sich die Nettoposition nominal und prozentual verbessert, externe Forderungen seien, ebenso wie kurzfristige Verbindlichkeiten im Saldo, aufgebaut worden.

 

Die Unterdeckung sei im kurz- und mittelfristigen Bereich auf 416.000,- EUR (Vorjahr 212.000,- EUR) angewachsen. 

Die Höhe der liquiden Mittel beläuft sich am 31.12.2016 auf 351.000,- EUR (+140.000,- EUR), Liquiditätskredite waren bereits am 31.12.2015 vollständig abgebaut.

Insgesamt 265.000,- EUR sind in die Gemeindewerke investiert worden, wobei der Löwenanteil auf im Bau befindliche Anlagen im Bereich der Regenwasserentsorgung entfällt (190.000,- EUR).

 

In der Ergebnisrechnung (früher Gewinn- und Verlustrechnung) ergibt sich ein außerordentlicher Jahresgewinn 2016 in Höhe von 2.260,21 EUR.

Der ordentliche Jahresgewinn beträgt 196.376,27 EUR. Das Jahresergebnis für den Gesamtbetrieb stellt sich also mit einem Überschuss in Höhe von 198.636,48 EUR positiv dar.

 

Dabei sorgen die Werkszweige Schmutz-( + 249.195,18 EUR) und Regenwasserentsorgung

(+ 3.041,67 EUR) für die Überschüsse, der Werkszweig Wasserversorgung schließt mit einem Verlust in Höhe von – 53.600,37 EUR ab.

 

Abschließend stellt Herr Sommer fest, dass der Jahresabschluss den Vorschriften der Gemeindehaushaltskassenverordnung entspricht und ein richtiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Dem Jahresabschluss der Gemeindewerke werde ein uneingeschränktes Testat erteilt.