Beschlussvorschlag:

 

„Aufgrund der aufgeführten Argumente wird der Antrag auf  Ausweisung von

 Wohnbauland auf einer Fläche zwischen Glückaufstraße und Schwarzer Weg abgelehnt.“

 


Herr Flaspöhler stellt den Antrag der Grundstückseigentümerin auf Ausweisung von Wohnbauland im Bereich der Straße „Schwarzer Weg“ vor.

Auf einer Luftbildaufnahme wird verdeutlicht, dass das Grundstück selbst, aber auch die seitlich angrenzenden Grundstücke einen Waldbestand aufweisen.

Nach Rücksprache mit den Fachbehörden ist für die beantragte Fläche ein Waldausgleich an anderer Stelle im Verhältnis von 1:1,6 erforderlich. Des Weiteren muss der vorgeschriebene Waldabstand zu Baugebieten in einer Größenordnung von jeweils 30 m eingehalten werden. Dies ist eine regelmäßige Forderung der Forstbehörden und ist zu berücksichtigen. Das beantrage Grundstück verfügt über eine Gesamtbreite von rd. 48 m. Damit wird eine Baulandausweisung unmöglich.

Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass es sich hier um eine Fläche im Landschaftsschutzgebiet handelt und die Herausnahme beantragt werden müsste.

 

Nach kurzer Diskussion fassen die Ausschussmitglieder einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

 

Enthaltung: