Sachverhalt:

 

Der Antrag des Schützenvereins Borgloh ist als Anlage beigefügt.

 

Der Verein möchte die Restfläche des Schützenplatzes in einer Größe von rd. 1000 m² sanieren. Die Einzelheiten sind aus dem beigefügten Antrag ersichtlich.

 

Die Maßnahme ist förderwürdig. Insbesondere bezieht sich das auf die vom Verein geleistete Jugendarbeit.

 

Es wird vorgeschlagen, im Rahmen vergleichbarer Anträge einen Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 2.500 € zu zahlen und den Betrag im Haushaltsentwurf 2018 vorzusehen.

 

 


Anlagen: Zuschussantrag des SV Borgloh

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Sanierung des Schützenplatzes erhält der Schützenverein Borgloh einen Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 2.500 €. Der Betrag wird in den Haushaltsplanentwurf 2018 aufgenommen.

 


 

 


„Für die Sanierung des Schützenplatzes erhält der Schützenverein Borgloh einen Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 2.500,- €. Der Betrag wird in den Haushaltsplanentwurf 2018 aufgenommen.“

 


AV Baumann erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Der vorgeschlagene Zuschussbetrag orientiert sich an früheren Anträgen von Schützenvereinen und bezieht sich auf die geleistete Jugendarbeit im Verein.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich nach kurzer Aussprache darüber einig, dem Antrag in der vorgelegten Form stattzugeben und fassen einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

-

Enthaltung:

-