Sitzung: 26.09.2017 Rat
„Die Richtlinie über die Festsetzung von Wertgrenzen für Geschäfte der
laufenden Verwaltung nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG innerhalb der Gemeinde
Hilter a.T.W. vom 11. Dezember 2013 wird um den § 7 ergänzt, der folgenden
Inhalt umfasst:
§ 7 Wirtschaftlichkeitsvergleiche
Die Wertgrenze nach § 12 KomHKVO für die Erstellung von
Wirtschaftlichkeitsvergleichen wird auf 50.000,00 € festgesetzt. Darüber hinaus
sind Wirtschaftlichkeitsvergleiche durchzuführen, sofern diese beim Vergleich
mehrerer Alternativen sinnvoll erscheinen, auch wenn das Investitionsvolumen 50.000,00
€ nicht erreicht. Es wird bei Investitionen mindestens eine
Folgekostenberechnung vorgenommen.“
Herr Sommer erläutert die aufgrund der Novellierung der haushaltsrechtlichen Vorschriften notwendig gewordene Änderung der Richtlinie über die Festsetzung von Wertgrenzen für Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Ohne weitere Beratung wird in Übereinstimmung mit den Beschlussvorschlägen des Fin-A und des VA durch die Mitglieder des Rates folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
20 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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