Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Hilter a.T.W. unterstützt die Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde und gewährt hierfür Zuschüsse im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Zuschüsse nach diesen Richtlinien dienen der Unterstützung und Anregung von Jugendarbeit. Damit soll zudem das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Zudem soll die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenständigen und verantwortlichen Persönlichkeiten unterstützt werden.

 

Die bestehenden Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen sollen aktualisiert und konkretisiert werden. Die Höhe der jeweiligen Zuschussbeträge ist an die heutigen Verhältnisse anzupassen. Die im vorliegenden Entwurf der Richtlinien genannten erhöhten Zuschussbeträge orientieren sich an der Höhe der Bezuschussung durch die Nachbarkommunen und sind im Haushaltsansatz der Gemeinde Hilter a.T.W. für das Jahr 2017 bereits berücksichtigt worden. Das bisher dafür vorgesehene Budget in Höhe von 1.500 € erhöht sich auf 8.500 € (B, C u. D. der Richtlinien).

 

Die Bezuschussungsbeträge erhöhen sich lt. Richtlinienentwurf wie folgt:


Jugendfahrten/Inland

2,00  € (vorher 0,52 €)  je Tag und Teilnehmer/Gruppenleiter 4,00 € (vorher 0,52 €)  je Tag

 

Jugendfahrten/Ausland

2,50  € (vorher 0,77 €)  je Tag und Teilnehmer/Gruppenleiter 4,50 € (vorher 0,0,77 €)  je Tag

 

Aus- und Fortbildung Jugendleiter und Jugendleiterinnen

6,00 € (vorher 2,05 €)  je Tag und Teilnehmer

 

Jugendbildungsmaßnahmen

3,50 € (vorher 2,05 €)  je Tag und Teilnehmer/Gruppenleiter

 


Anlagen:

Entwurf Richtlinien

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen werden ab dem 01.01.2017 in Form des vorliegenden Entwurfes neu gefasst.

 


 

 


„Die Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen werden ab dem 01.01.2017 in Form des vorliegenden Entwurfes neu gefasst.“

 

 


Herr Baumann legt das Ergebnis aus den Beratungen des SJS-A am 02.05.2017 zusammenfassend dar und gibt einen Überblick über die mit der Anpassung vorgesehenen neuen Zuschussbeträge. Der Richtlinienentwurf zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Anschließend beziehen die  Sprecher der Fraktionen und Gruppen im Rat jeweils kurz Stellung zu der beabsichtigten Neufassung. Es besteht Einigkeit darüber, die Jugendarbeit in der Gemeinde zu unterstützen und die erhöhten Zuschussbeträge für jugendpflegerische Maßnahmen bereitzustellen.

 

Durch die Mitglieder des Rates wird hierzu folgender einstimmiger Beschluss gefasst:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

23

Nein:

 

Enthaltung: