Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat in der Zeit vom 21.09.2016 bis 01.11.2016 die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vorgenommen.

 

Der Prüfungsbericht ist als Vorlage im Ratsinformationssystem für alle Ratsmitglieder sichtbar hinterlegt.

 

Nach § 129 I NkomVG ist der Prüfungsbericht mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat beschließt über den Jahresabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.

 

Insgesamt sind keine gravierenden Prüfungsfeststellungen getroffen worden. Auf Seite 10 wird seitens des RPA angemerkt: „Die Gemeinde sollte die Differenz zwischen dem Bestand an liquiden Mitteln lt.Bilanz und dem Finanzmittelbestand lt. Finanzrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 aufklären.“

 

Die Differenz erklärt sich anhand der Barkassen. Diese sind als gemeindliches Barvermögen bilanziert, finden sich jedoch im Finanzhaushalt des Haushaltsplanes nicht wieder.

 

Des weiteren wird auf Seite 12 angeregt: Unter Beachtung des Saldierungsverbotes (§ 42 GemHKVO) sollte zukünftig im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten geprüft werden, ob sogenannte „umgeschlagene“ Passivkonten aktiviert werden sollten. Gleiches gilt für das Konto „abzuführende Lohn- und Kirchensteuer“.

 

Es kann u.U. vorkommen, dass Forderungs- und Verbindlichkeitskonten in der Schlussbilanz zum 31.12. eines Jahres negative Werte aufweisen. Das ist z.B. oftmals bei der Gewerbesteuerumlage der Fall. Zum 31.12. werden hierauf Vorauszahlungen an das Land geleistet, welche zum 01.02 abgerechnet werden. Sofern sich hieraus aufgrund zu hoher Vorauszahlungen eine Erstattung ergibt, weist das Verbindlichkeitskonto quasi eine Forderung aus, erscheint entsprechend mit negativem Vorzeichen auf der Passivseite. Das RPA plädiert dafür, in diesen Fällen die Bilanzposition auf der Aktivseite auszuweisen. Aus Gründen der Arbeitserleichterung und da diese Fälle Ausnahmen darstellen, wird seitens der Gemeinde Hilter a.T.W. eine Umsetzung nicht erfolgen.

 

Darüber hinaus wird angemerkt (Seite 13), dass zukünftig eine Aufstellung der Passiven rechnungsabgrenzungsposten in den Rechenschaftsbericht mit aufgenommen werden soll. Die Anmerkung wird seitens der Gemeinde Hilter a.T.W. berücksichtig und umgesetzt. Generell ist hierzu anzumerken, dass die erstellten Berichte im Rahmen der Haushaltsplanung und Rechnungslegung kontinuierlich umfangreicher werden.

 

Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück

 

Der Jahresabschluss 2015 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden.

Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt. Insgesamt ist festzustellen, dass

 

· der Haushaltsplan eingehalten worden ist,

 

· die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,

 

· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

[…]

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015

sowie einer Entlastung nicht entgegen.

 

 


Anlagen:

 


„ Die Jahresrechnung der Gemeinde Hilter a.T.W. für das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt.“

 

„ Dem Bürgermeister wird für das Rechnungsjahr 2015 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

„ Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:

  

Jahresdefizit 2015 i.H.v. insgesamt 2.398.472,59 €

 

1.1     Ordentliches Jahresergebnis 2015 + 2.103.314,64 €

 

Der Jahresüberschuss 2015 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v. 2.103.314,64 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

1.2     Außerordentliches Jahresergebnis 2015 + 295.157,95 €

 

Der Jahresüberschuss 2015 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v. 295.157,95 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 


Finanzierung:

 


„Die Jahresrechnung der Gemeinde Hilter a.T.W. für das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt.“

 

„Dem Bürgermeister wird für das Rechnungsjahr 2015 gemäß § 129 I NKomVG Entlastung erteilt.“

 

„Die Ergebnisverwendung wird wie folgt beschlossen:

 

 

Jahresüberschuss 2015 i.H.v. insgesamt 2.398.472,59 €

 

1.1    Ordentliches Jahresergebnis 2015 +2.103.314,64 €

 Der Jahresüberschuss 2015 aus dem ordentlichen Ergebnis i.H.v. 

 2.103.314,64 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen

  Ergebnisses zugeführt.

 

1.2    Außerordentliches Jahresergebnis 2015 +295.157,95 €.

   Der Jahresüberschuss 2015 aus dem außerordentlichen Ergebnis i.H.v.

   295.157,95 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordent-

   lichen  Ergebnisses zugeführt.“

 

 


Herr Sommer legt in Anlehnung an die Beratungen des Fach-A am 23.02.2017 das Ergebnis über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zusammenfassend dar. Das Rechnungsprüfungsamt habe keine wesentlichen Beanstandungen vorgenommen. Somit stehe einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie einer Entlastung nichts entgegen.

 

In Übereinstimmung mit den Beschlussvorschlägen des Fin-A und des VA wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

 

Enthaltung:

1