Sachverhalt:

 

Rechtsgrundlagen: § 20 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG),

§ 5 Beamtenstatusgesetz, § 6 Niedersächsisches Beamtengesetz

 

Der Stellvertreter des Ortsbrandmeisters ist in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

Das NBrandSchG schreibt auf Grund der besonderen Aufgabenstellung der Ehrenbeamten in der Freiwilligen Feuerwehr und wegen des Prinzips der Freiwilligkeit ein besonderes Beteiligungsverfahren vor, das vor Aushändigung der Ernennungsurkunde durchgeführt sein muss.

Über die Ernennung beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.

 

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Borgloh am 28.01.2017 ist Thorsten Kornau einstimmig zum Stellvertreter des Ortsbrandmeisters gewählt worden. Thorsten Kornau wird für das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Borgloh vorgeschlagen.

 

Der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister Benno Bextermöller ist zum Ortsbrandmeister gewählt worden.

 

Der Kreisbrandmeister Cornelis van de Water hat in seiner Stellungnahme vom 16.02.2017 keine Bedenken geäußert und ist mit der Ernennung einverstanden. 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Thorsten Kornau wird zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Borgloh ernannt

 


 

 


„Herr Thorsten Kornau wird zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Borgloh ernannt.“

 


Für das neu zu besetzende Amt des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Borgloh ist Herr Thorsten Kornau von der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr gewählt und zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis vorgeschlagen worden.

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat der vorgeschlagenen Ernennung zugestimmt.

 

Ohne weitere Beratung schließen sich die Mitglieder des Rates dem vorliegenden Beschlussvorschlag des VA an und gelangen zu folgendem einstimmigen Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

 

Enthaltung: