Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 97 „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ weist nördlich des vorhandenen Wohngebietes „Auf dem Sackslande“ ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO aus.

 

Die im Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 18.08.2016 und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.09.2016 vorgestellt und beraten.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde die öffentliche Auslegung sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die zweite Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im November/Dezember 2016 durchgeführt.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die NLG vorgestellt.

 

Nach durchgeführter Abwägung der Stellungnahmen wäre der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 97 „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ zu fassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„1. Die Anregungen und Bedenken

-       der Polizeiinspektion Osnabrück

-       der Westnetz GmbH, Osnabrück

-       der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück

-       der Deutschen Telekom Technik GmbH, Osnabrück

-       der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Osnabrück

-       der Teutoburger Energie Netzwerk eG, Hagen a.T.W.

-       des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolks, Osnabrück

-       der EWE Netz, Oldenburg

-       der Stadt Osnabrück, Archäologische Denkmalpflege

-       der Amprion GmbH, Dortmund

-       der Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Leer

-       des Landkreises Osnabrück

werden berücksichtigt.

 

2. Die Anregungen und Bedenken

 -    des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, 

      Osnabrück

-      des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover

-      der Stadt Georgsmarienhütte

werden teilweise berücksichtigt.

 

 

3. Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und § 10

Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 97 „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung sowie dem Umweltbericht samt Anlagen, den speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen und dem Schallgutachten, der wasserwirtschaftlichen Vorplanung und dem Bodengutachten, hierzu als Satzung.

 


„1. Die Anregungen und Bedenken

- der Polizeiinspektion Osnabrück

- der Westnetz GmbH, Osnabrück

- der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück

- der Deutschen Telekom Technik GmbH, Osnabrück

- der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Osnabrück

- der Teutoburger Energie Netzwerk eG, Hagen a.T.W.

- des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolks, Osnabrück

- der EWE Netz, Oldenburg

- der Stadt Osnabrück, Archäologische Denkmalpflege

- der Amprion GmbH, Dortmund

- der Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Leer

- des Landkreises Osnabrück

      werden berücksichtigt.

 

2. Die Anregungen und Bedenken

                - des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, 

              Osnabrück

- des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover

- der Stadt Georgsmarienhütte

      werden teilweise berücksichtigt.

 

3. Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 97 „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung sowie dem Umweltbericht samt Anlagen, den speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen und dem Schallgutachten, der wasserwirtschaftlichen Vorplanung und dem Bodengutachten, hierzu als Satzung.“

 


Die Mitglieder des Rates schließen sich den Beschlussvorschlägen des Bau-A und des VA an und beschließen ihrerseits einstimmig Folgendes


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

 

Enthaltung: