Sitzung: 23.03.2017 Rat
Vorlage: FB2/022/2017
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
Nr. 97 „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ weist nördlich des vorhandenen
Wohngebietes „Auf dem Sackslande“ ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO
aus.
Die im Verfahren zur
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses am 18.08.2016 und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses
am 29.09.2016 vorgestellt und beraten.
Gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch wurde die öffentliche Auslegung sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die
zweite Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im
November/Dezember 2016 durchgeführt.
Während der
öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die
Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung
durch die NLG vorgestellt.
Nach durchgeführter
Abwägung der Stellungnahmen wäre der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 97 „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ zu fassen.
Beschlussvorschlag:
„1. Die Anregungen und Bedenken
- der Polizeiinspektion Osnabrück
- der Westnetz GmbH, Osnabrück
- der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück
- der Deutschen Telekom Technik GmbH, Osnabrück
- der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Osnabrück
- der Teutoburger Energie Netzwerk eG, Hagen a.T.W.
- des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolks, Osnabrück
- der EWE Netz, Oldenburg
- der Stadt Osnabrück, Archäologische Denkmalpflege
- der Amprion GmbH, Dortmund
- der Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Leer
- des Landkreises Osnabrück
werden berücksichtigt.
2. Die Anregungen und Bedenken
- des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen,
Osnabrück
- des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover
- der Stadt Georgsmarienhütte
werden teilweise berücksichtigt.
3. Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und § 10
Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 97 „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung sowie dem Umweltbericht samt Anlagen, den speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen und dem Schallgutachten, der wasserwirtschaftlichen Vorplanung und dem Bodengutachten, hierzu als Satzung.
„1. Die Anregungen und Bedenken
- der Polizeiinspektion Osnabrück
- der Westnetz GmbH, Osnabrück
- der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück
- der Deutschen Telekom Technik GmbH, Osnabrück
- der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Osnabrück
- der Teutoburger Energie Netzwerk eG, Hagen a.T.W.
- des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolks, Osnabrück
- der EWE Netz, Oldenburg
- der Stadt Osnabrück, Archäologische Denkmalpflege
- der Amprion GmbH, Dortmund
- der Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Leer
- des Landkreises Osnabrück
werden berücksichtigt.
2. Die Anregungen und Bedenken
- des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen,
Osnabrück
- des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover
- der Stadt Georgsmarienhütte
werden teilweise berücksichtigt.
3. Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG in der zzt. gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 97 „Auf dem Sackslande-Erweiterung“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung sowie dem Umweltbericht samt Anlagen, den speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen und dem Schallgutachten, der wasserwirtschaftlichen Vorplanung und dem Bodengutachten, hierzu als Satzung.“
Die Mitglieder des Rates schließen sich den Beschlussvorschlägen des Bau-A und des VA an und beschließen ihrerseits einstimmig Folgendes
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
20 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|