Sitzung: 02.02.2017 Betriebs- und Feuerwehrausschuss
Beschluss:
Dem
Haushaltsplanentwurf 2017, einschließlich der sich durch die zusätzlichen
Anträge der Freiwilligen Feuerwehr Hilter ergebenen Ergänzungen wird zugestimmt
a) Produkt Bestattungswesen
Den Ausschussmitgliedern liegen die Teilpläne des Produktes
Bestattungswesen vor.
Herr Sommer führt einleitend aus, dass das Produkt Bestattungswesen
künftig auch im Betriebs- und Feuerwehrausschuss beraten werde.
Er stellt die Planungen für das Jahr 2017 vor. Erträge (77.500,- EUR)
werden fast zu 100 % aus den Friedhofsgebühren (77.300,- EUR) generiert. Dem
gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 69.600,- EUR), so dass sich
ein positives Ergebnis (7.900,- EUR) ergibt.
b) Produkt Brandschutz
Den Ausschussmitgliedern liegen die Teilpläne des Produktes Brandschutz
vor.
Herr Sommer stellt die Planungen für das Jahr 2017 vor. Auf der
Ertragsseite (insgesamt 37.600,- EUR) werden Sonderposten in Höhe von 10.500,-
EUR aufgelöst und öffentl.-rechtl. Entgelte von 25.000,- EUR eingezogen, wobei
15.000,- EUR auf Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer entfallen. Bei den
Aufwendungen (insgesamt 278.300,- EUR) schlagen die Personalkosten mit 10.900,-
EUR, die Aufwendungen für Unterhaltung
mit 22.000,- die Bewirtschaftung mit 29.000,- und die Fahrzeughaltung mit 33.000,- EUR zu Buche.
Investitionen:
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hilter sind 60.000,- EUR im
Haushaltsplanentwurf angesetzt worden. Darüber hinaus sind 9.300,- EUR für
Funkausrüstung/Gerätebeschaffung und ein Betrag in Höhe von 5.000,- EUR
(Mittelanmeldung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor) für Dienst- und
Schutzkleidung angesetzt.
Herr Kallmeyer ergänzt, dass man die 60.000,- EUR für den
Feuerwehrhausneubau wegen des positiven Ausschreibungsergebnisses in Bezug auf
die Abbrucharbeiten wohl nicht komplett ausschöpfen werde.
Herr Sommer erklärt, dass der Gesetzgeber zum 01.01.2017 die Grenze für
die Aktivierung von Vermögensgegenständen (Investitionsgrenze) von 150,- EUR
auf 1.000,- EUR (netto) angehoben habe.
Dadurch kann es zu Mittelverschiebungen von Investitionen in den
laufenden Haushalt kommen.
c) Zusätzliche Anträge
der Feuerwehr
- Der Antrag auf Gründung einer
Jugendfeuerwehr liegt den Ausschussmitgliedern vor.
Die Ausschussmitglieder sind sich fraktionsübergreifend darüber einig,
dass die Gründung einer Jugendfeuerwehr sinnvoll und notwendig ist. Ziel sei
es, junge Menschen zu motivieren, Nachwuchs zu rekrutieren.
Einigkeit herrscht auch darüber, dass man zunächst auf die Beschaffung
eines Mannschaftswagens verzichten wolle und für die veranschlagten 10.000,- EUR
im Gründungsjahr ein Konzept zu erarbeiten sei.
Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss spricht sich einhellig dafür
aus, für die Einrichtung einer
Jugendfeuerwehr im Haushaltsplan 2017 10.000,- € einzuplanen. Ab 2018 reduziert
sich der Betrag auf 5.000,- € pro Jahr.
- Der Antrag auf Einstellung von
insgesamt 43.800,- EUR für Dienst- und Schutzkleidung liegt den
Ausschussmitgliedern vor.
Es herrscht bei den Ausschussmitgliedern Einigkeit darüber, dass die
Dienstkleidung der Feuerwehrkameraden allen Sicherheitsstandards genügen, man
aber trotzdem auch die Kosten im Blick behalten müsse. Fraktionsübergreifend
werde eine Bestandsaufnahme und in der Folge eine genaue, turnusmäßige
Kontrolle der einzelnen Komponenten (Helm, Hosen, Jacken) gefordert. Es müsse
die Frage erlaubt sein, ob ein Kamerad auch mal eine gebrauchte Ausrüstung
weitertragen könne bzw. ob die Kleidung durch eine fachmännische Reparatur
wieder in den Ausgangszustand versetzt werden könne.
Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss spricht sich einhellig dafür aus,
den Ansatz auf lediglich 15.000,- EUR zu erhöhen. Die Verwaltung wird
beauftragt, eine genaue Prüfung der Dienstkleidung in Zahl und Zustand
durchzuführen.
- Der Antrag auf Erhöhung des Zuschusses
zur Kameradschaftskasse liegt den
Ausschussmitgliedern
vor.
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass die Feuerwehr gute
Arbeit leiste und das auch entsprechend honoriert werden solle. Da der Zuschuss
pro aktivem Kameraden im Landkreisvergleich in der Spitze bei 50,- EUR liege,
sei dieser Maßstab auch in Hilter a.T.W. als Obergrenze zu sehen.
Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss spricht sich einstimmig dafür aus,
jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50,- EUR pro aktivem Mitglied zur
Kameradschaftskasse (insgesamt zur Zeit 100 Kameraden) zu gewähren, mit dem
auch sämtliche Erstattungsleistungen abgegolten sind, dies ich derzeit aus der
Erstattung von Verpflegungsleistungen im Rahmen von Einsätzen und Übungen
ergeben. Zusätzlich übernimmt die Gemeinde die Kosten für die jährlich
stattfindende Jahreshauptversammlung (ca. 1.300,- €)
- Der Antrag auf Ersatzbeschaffung eines
TLF16/25 für die Ortsfeuerwehr Hilter liegt den Ausschussmitgliedern vor.
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass die bereits im
Haushaltsplan 2015 für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges eingeplanten
320.000,- EUR, auch für die Zukunft als Preisgrenze Gültigkeit behalten sollen.
Man könne, so Bürgermeister Schewski, zunächst bei 320.000,- EUR bleiben, und dann
im Bedarfsfall den Ansatz aufstocken.
Herr Schweer stellt klar, dass man mit der Ausschreibung im Jahr 2018
starten müsse, wenn das Fahrzeug in 2020 ausgeliefert werden solle.
Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss ist sich einig darüber, dass in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 320.000,- EUR für die Ersatzbeschaffung eines TLF 16/25 in den Haushalt eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |