Beschluss:

Dem Haushaltsplanentwurf 2017, einschließlich der sich durch die zusätzlichen Anträge der Freiwilligen Feuerwehr Hilter ergebenen Ergänzungen wird zugestimmt

 


a)            Produkt Bestattungswesen

Den Ausschussmitgliedern liegen die Teilpläne des Produktes Bestattungswesen vor.

 

Herr Sommer führt einleitend aus, dass das Produkt Bestattungswesen künftig auch im Betriebs- und Feuerwehrausschuss beraten werde.

 

Er stellt die Planungen für das Jahr 2017 vor. Erträge (77.500,- EUR) werden fast zu 100 % aus den Friedhofsgebühren (77.300,- EUR) generiert. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 69.600,- EUR), so dass sich ein positives Ergebnis (7.900,- EUR) ergibt.

 

b)           Produkt Brandschutz

Den Ausschussmitgliedern liegen die Teilpläne des Produktes Brandschutz vor.

 

Herr Sommer stellt die Planungen für das Jahr 2017 vor. Auf der Ertragsseite (insgesamt 37.600,- EUR) werden Sonderposten in Höhe von 10.500,- EUR aufgelöst und öffentl.-rechtl. Entgelte von 25.000,- EUR eingezogen, wobei 15.000,- EUR auf Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer entfallen. Bei den Aufwendungen (insgesamt 278.300,- EUR) schlagen die Personalkosten mit 10.900,- EUR, die Aufwendungen  für Unterhaltung mit 22.000,- die Bewirtschaftung mit 29.000,- und die Fahrzeughaltung  mit 33.000,- EUR zu Buche.

 

Investitionen:

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hilter sind 60.000,- EUR im Haushaltsplanentwurf angesetzt worden. Darüber hinaus sind 9.300,- EUR für Funkausrüstung/Gerätebeschaffung und ein Betrag in Höhe von 5.000,- EUR (Mittelanmeldung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor) für Dienst- und Schutzkleidung angesetzt.

 

Herr Kallmeyer ergänzt, dass man die 60.000,- EUR für den Feuerwehrhausneubau wegen des positiven Ausschreibungsergebnisses in Bezug auf die Abbrucharbeiten wohl nicht komplett ausschöpfen werde.

 

Herr Sommer erklärt, dass der Gesetzgeber zum 01.01.2017 die Grenze für die Aktivierung von Vermögensgegenständen (Investitionsgrenze) von 150,- EUR auf 1.000,- EUR (netto) angehoben habe.

Dadurch kann es zu Mittelverschiebungen von Investitionen in den laufenden Haushalt kommen.

 

c)            Zusätzliche Anträge der Feuerwehr

 

  1. Der Antrag auf Gründung einer Jugendfeuerwehr liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich fraktionsübergreifend darüber einig, dass die Gründung einer Jugendfeuerwehr sinnvoll und notwendig ist. Ziel sei es, junge Menschen zu motivieren, Nachwuchs zu rekrutieren.

Einigkeit herrscht auch darüber, dass man zunächst auf die Beschaffung eines Mannschaftswagens verzichten wolle und für die veranschlagten 10.000,- EUR im Gründungsjahr ein Konzept zu erarbeiten sei.

 

Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss spricht sich einhellig dafür aus,  für die Einrichtung einer Jugendfeuerwehr im Haushaltsplan 2017 10.000,- € einzuplanen. Ab 2018 reduziert sich der Betrag auf 5.000,- € pro Jahr.

 

  1. Der Antrag auf Einstellung von insgesamt 43.800,- EUR für Dienst- und Schutzkleidung liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

Es herrscht bei den Ausschussmitgliedern Einigkeit darüber, dass die Dienstkleidung der Feuerwehrkameraden allen Sicherheitsstandards genügen, man aber trotzdem auch die Kosten im Blick behalten müsse. Fraktionsübergreifend werde eine Bestandsaufnahme und in der Folge eine genaue, turnusmäßige Kontrolle der einzelnen Komponenten (Helm, Hosen, Jacken) gefordert. Es müsse die Frage erlaubt sein, ob ein Kamerad auch mal eine gebrauchte Ausrüstung weitertragen könne bzw. ob die Kleidung durch eine fachmännische Reparatur wieder in den Ausgangszustand versetzt werden könne.

 

Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss spricht sich einhellig dafür aus, den Ansatz auf lediglich 15.000,- EUR zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine genaue Prüfung der Dienstkleidung in Zahl und Zustand durchzuführen.

 

  1. Der Antrag auf Erhöhung des Zuschusses zur Kameradschaftskasse liegt den

                Ausschussmitgliedern vor.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass die Feuerwehr gute Arbeit leiste und das auch entsprechend honoriert werden solle. Da der Zuschuss pro aktivem Kameraden im Landkreisvergleich in der Spitze bei 50,- EUR liege, sei dieser Maßstab auch in Hilter a.T.W. als Obergrenze zu sehen.

 

Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50,- EUR pro aktivem Mitglied zur Kameradschaftskasse (insgesamt zur Zeit 100 Kameraden) zu gewähren, mit dem auch sämtliche Erstattungsleistungen abgegolten sind, dies ich derzeit aus der Erstattung von Verpflegungsleistungen im Rahmen von Einsätzen und Übungen ergeben. Zusätzlich übernimmt die Gemeinde die Kosten für die jährlich stattfindende Jahreshauptversammlung (ca. 1.300,- €)

 

  1. Der Antrag auf Ersatzbeschaffung eines TLF16/25 für die Ortsfeuerwehr Hilter liegt den Ausschussmitgliedern vor.              

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass die bereits im Haushaltsplan 2015 für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges eingeplanten 320.000,- EUR, auch für die Zukunft als Preisgrenze Gültigkeit behalten sollen. Man könne, so Bürgermeister Schewski, zunächst bei 320.000,- EUR bleiben, und dann im Bedarfsfall den Ansatz aufstocken.

 

Herr Schweer stellt klar, dass man mit der Ausschreibung im Jahr 2018 starten müsse, wenn das Fahrzeug in 2020 ausgeliefert werden solle.

 

Der Betriebs- und Feuerwehrausschuss ist sich einig darüber, dass in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 320.000,- EUR für die Ersatzbeschaffung eines TLF 16/25 in den Haushalt eingestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0