Sachverhalt:

 

Die laufende Bezuschussung der Noller Schlucht gGmbH in Dissen wurde bereits im letzten Jahr beraten. Die Beteiligung der Südkreisgemeinden und der Stadt Melle an einer Gesellschaft wird derzeit nicht mehr angestrebt. Als Anlage ist ein Vertragsentwurf beigefügt. Darin soll ein jährlicher Zuschuss in Höhe von rd. 8.600 € für die Jahre 2017, 2018 und 2019 vereinbart werden. Die Höhe der Zuschüsse der einzelnen Gemeinden richtet sich nach den teilnehmenden Jugendlichen aus den einzelnen Kommunen.

 

Zur Erläuterung ist dieser Vorlage die Präsentation des Geschäftsführers der Noller Schlucht gGmbH aus dem letzten Jahr beigefügt. Darin werden die Aufgabenfelder und die Finanzierungsgrundlagen der Einrichtung dargestellt.

Die Stadt Dissen wird sich als Standortkommune mit einem Zuschussbetrag in Höhe von jährlich 40.000 € an der Einrichtung beteiligen. In den weiteren beteiligten Kommunen gibt es auf der Grundlage der Informationen aus dem letzten Jahr eine uneinheitliche Beschlusslage. Über den Beratungsstand zu dem jetzt vorliegenden Vertragsentwurf ist noch nichts bekannt. Dennoch ist die überwiegende Meinung in den Gemeinden, sich außerhalb einer Gesellschaftsbeteiligung mit einem jährlichen Zuschuss zu beteiligen, da die Werkstatt eine wichtige Aufgabe abdeckt und Planungssicherheit braucht.

 

Der Landkreis Osnabrück ist derzeit dabei, die Strukturen der einzelnen Lernwerkstätten zu überprüfen. Ein Ergebnis bleibt abzuwarten.

 

Tragfähig wird das Finanzierungsmodell erst dann, wenn sich alle Gemeinden für einen bestimmten Zeitraum zu einer Beteiligung verpflichten. Insofern scheitert das Modell immer dann, wenn eine Gemeinde einen anderslautenden Beschluss fasst.

 

Folgende Regelung wird vorgeschlagen: Die Gemeinde Hilter bezuschusst die Lernwerkstatt Noller Schlucht mit  einem teilnehmerabhängigen Betrag für 1, 2 oder 3 Jahre in Höhe von höchstens 8.624 € jährlich. Die Lernwerkstatt legt jährlich die Finanzierungs- und Aufgabenstrukturen offen. Sollte sich eine weitere beteiligte Gemeinde nicht für eine Bezuschussung entscheiden,  darf es zu keiner Mehrbelastung der anderen Zuschussgeber führen. Weitere Zuschusszahlungen sind erneut zu beraten. Die Haushaltsmittel werden für den begrenzten Zeitraum eingeplant.

 


Anlagen: Präsentation u. Vertragsentwurf

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Lernwerkstatt Noller Schlucht gGmbH, Dissen, wird für das Jahr 2017 (oder 2017 u.  2018 oder 2017, 2018 und 2019) mit einem teilnehmerabhängigen Betrag, der jedoch 8.624 € jährlich nicht überschreiten darf, bezuschusst. Die Finanzierungs- und Aufgabenstrukturen sind offenzulegen. Eine Mehrbelastung der Gemeinde Hilter durch den Wegfall anderer Zuschussgeber ist auszuschließen.

 


Finanzierung:

 

 


Bürgermeister Schewski erläutert etwas zu der Entstehungsgeschichte der Lernwerkstatt Noller Schlucht gGmbH. Zu diesem Punkt lag der Einladung ein Vertragsentwurf bei.

Darin soll ein jährlicher Zuschuss in Höhe von rund 8.600,- € für die einzelnen Jahre 2017, 2018 und 2019 vereinbart werden. Die Höhe richtet sich nach den teilnehmenden Jugendlichen aus den Kommunen. Der Landkreis Osnabrück prüft derzeit noch die betriebswirtschaftlichen Strukturen der einzelnen Lernwerkstätten.

 

An der Bezuschussung sollen neben der Gemeinde Hilter a.T.W. die Stadt Dissen als Standortkommune, die Gemeinde Bad Laer, die Stadt Bad Iburg, die Stadt Melle, die Gemeinde Glandorf und die Gemeinde Bad Rothenfelde beteiligt werden. 

 

Aufgrund weiteren Klärungsbedarfes, wird die Beratung über den Antrag zur Bezuschussung der Lernwerkstatt Noller Schlucht gGmbH einstimmig vertagt.