Sachverhalt:

 

Mit der anliegenden Mitteilung erfüllt der Bürgermeister die ab dem 01.11.2016 in die NKomVG aufgenommene Mitteilungspflicht für Nebentätigkeiten. Die Information erfolgt ebenfalls in der kommenden Ratssitzung. Danach werden die Nebentätigkeiten  ortsüblich bekanntgemacht. Die weiteren Erläuterungen sind in der beigefügten Mitteilung aufgeführt.

 


Anlagen:

 

Mitteilung des Bürgermeisters

 

 

 

 


 

 


 

 


Beschluss:

 


Zum 1. November 2016 sind Änderungen im Nebentätigkeitsrecht (§ 81 Abs. 5 NKomVG) für Hauptverwaltungsbeamte vorgenommen worden.

 

Aufgrund der Gesetzesänderung teilt BM Schewski die folgenden zzt. von ihm ausgeübten Nebentätigkeiten mit:

 

1.) Vorstandsmitglied (und Verbandsvorsitz) im Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd

2.) Mitglied in der Gesellschafterversammlung der ITEBO Healthcare Solutions GmbH.

 

Unter Hinweis auf die Ausführungen im VA vom 10.02.2017 informiert BM Schewski das Gremium über die zeitliche Inanspruchnahme, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen Tätigkeiten erlangten Entgelte.

 

BM Schewski weist darauf hin, dass nach erfolgter Anzeige eine ortsübliche Bekanntmachung über die ausgeübten Tätigkeiten erfolgen werde.

 

Der Rat nimmt die Mitteilung der anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten des BM zur Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: