Sitzung: 23.02.2017 Finanzausschuss
Vorlage: FB4/010/2017
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat in der Zeit vom
17.10. – 01.11.2016 in den Räumen der Gemeinde Hilter a.T.W. die Prüfung der
Gesamtabschüsse 2014 und 2015 durchgeführt.
Der kompletten Prüfungsberichte ist als Vorlage im
Ratsinformationssystem hinterlegt. Nach § 129 I S. 2 NKomVG ist der Prüfungsbericht
mit einer Stellungnahme den politischen Gremien vorzulegen. Der Rat beschließt
den kommunalen Gesamtabschluss und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
Das Rechnungsprüfungsamt hatte die Aufgabe zu prüfen, ob der
Gesamtabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und ob
in der Bilanz alle Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge
aufgeführt und korrekt dargestellt sind.
Insgesamt hat die Prüfung keinerlei größere Beanstandung ergeben. Auch
kritische Prüfungsfeststellungen wurden nicht getroffen.
Auf Seite 3 wird lediglich festgestellt:
Ø „Die Vorlagefrist für den konsolidierten
Gesamtabschluss 2014 wurde überschritten. Der Bürgermeister hat die
Vollständigkeit und Richtigkeit des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr
2014 am 04.05.2016 bestätigt. Infolgedessen kann auch der Rat der Gemeinde
nicht fristgerecht über den Gesamtabschluss beschließen.
Ø Die Vollständigkeit und Richtigkeit des
konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 hat der
Bürgermeister am 26.09.2016 bestätigt. Auch hier ist die fristgerechte Vorlage
des Gesamtabschlusses nicht gegeben.“
Die Gemeinde
Hilter hat einen zu konsolidierenden Eigenbetrieb, die Gemeindewerke Hilter
a.T.W.. Die Rechnungslegung erfolgt nach den selben Vorschriften nach denen
auch die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft führt. Der Wirtschaftsplan, sowie
eine Aufstellung der langfristigen Verbindlichkeiten sind Bestandteil des
Haushaltsplanes. Dementsprechend ist die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung
eines konsolidierten Gesamtabschlusses für die Gemeinde Hilter a.T.W. als
unsinnig anzusehen. Aufgrund der personellen Ressourcen wird der
Gesamtabschluss erstellt, sobald die Haushaltsplanungen beendet sind und der
Jahresabschluss des Kernhaushaltes erstellt ist. Das zeitliche Vorgehen bei der
Aufstellung ist als ausreichend anzusehen.
Insgesamt hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück
folgende Schlussfeststellung getroffen:
„Die
Gesamtabschlüsse der Gemeinde Hilter a. T. W. für die Haushaltsjahre 2014 und
2015 bestehend aus den Gesamtbilanzen, den konsolidierten Ergebnisrechnungen,
den Kapitalflussrechnungen und den konsolidierten Anlagen nach § 128 III Nrn. 2
bis 4 NKomVG wurden nach § 156 II NKomVG unter Einbeziehung der Konsolidierungsberichte
geprüft. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach der
Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen die Gesamtabschlüsse 2014 und 2015 den gesetzlichen
Vorschriften und
vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde Hilter a. T. W. und ihrer verselbstständigten
Aufgabenträger. Die Konsolidierungsberichte stehen in Einklang mit den
Gesamtabschlüssen und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Gesamtlage der Gemeinde Hilter a. T. W..“
Anlagen:
Dem Rat der Gemeinde Hilter wird seitens der Verwaltung nachstehend
aufgeführte Beschlussfassung empfohlen:
„Die kommunalen Gesamtabschlüss der Gemeinde Hilter
a.T.W. für die Haushaltsjahre 2014 (Stichtag 31.12.2014) und 2015 (Stichtag
31.12.2015) werden nach § 129 I NKomVG beschlossen.“
Finanzierung:
„Die kommunalen Gesamtabschlüsse der Gemeinde Hilter a.T.W.
für die Haushaltsjahre 2014 (Stichtag 31.12.2014) und 2015 (Stichtag
31.12.2015) werden nach § 129 I NKomVG beschlossen.“
Herr Sommer erläutert kurz den Sinn des kommunalen Gesamtabschlusses. Da in der Vergangenheit viele Bereiche aus den Kommunen in Eigenbetriebe und –gesellschaften ausgegliedert wurden, ist oftmals ein Gesamtüberblick über die Vermögens- und Schuldenlage nicht mehr möglich. Der Gesamtabschluss vereint die jeweiligen Abschlüsse der Beteiligungen. Für die Gemeinde Hilter, die lediglich kleinere Beteiligungen (meist in Form von Genossenschaftsanteilen) hält, ist die Aufstellung kein großer Erkenntnisgewinn. Lediglich die Gemeindewerke sind voll zu konsolidieren. Diese bilanzieren jedoch nach denselben rechtlichen Vorgaben wie der Kernhaushalt. Darüber hinaus sind Bilanz und Wirtschaftsplan Bestandteil des Haushaltsplanes.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und der Abschluss gibt die Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der konsolidierten Aufgabenträger zutreffend wieder. Die Konsolidierungsberichte stehen im Einklang mit den Gesamtabschlüssen und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesamtlage der Gemeinde Hilter a.T.W.
Der Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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