Herr Sommer erläutert dem Ausschuss die wichtigsten Änderungen des Haushalsrechts ab 2017. Hierbei beschränkt er sich auf die für die Haushaltsplanung wichtigsten Neuerungen.

 

Zukünftig muss nach § 12 KomHKVO bei Investitionen, welche oberhalb einer von der Kommune festgelegten Wertgrenze beschlossen werden, ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt werden, der unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt. Vor Beginn einer Investition muss mindestens eine Folgekostenberechnung vorgenommen werden. Die jeweiligen Berechnungen müssen Bestandteil der Investitionsentscheidung werden.

 

Herr Sommer schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses entsprechende Wertgrenzen festzulegen.

 

Bisher wurden Vermögensgegenstände ab 150,- € (netto) als Investition behandelt und entsprechend aktiviert, entweder als sog. Sammelposten bis zu einer Grenze von 1.000,- € (netto) oder als eigenständiges Wirtschaftsgut. Die Grenze wird ab 2017 auf 1.000,- € angehoben. Dies führt zu einer nicht unerheblichen Belastung des Ergebnishaushaltes, da insbesondere die Gerätebeschaffung zukünftig (fast) vollständig hieraus zu verausgaben ist.

 

Der Ausschuss nimmt die Änderungen zur Kenntnis.