Beschluss:“Für die Dauer der Wahlperiode erhöht sich die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss von 4 auf 6 Beigeordnete.“

 


Die Zahl der Beigeordneten in der Gemeinde Hilter ist gem. § 74 (2) NKomVG auf 4 Beigeordnete festgelegt. Es besteht die Möglichkeit, die Zahl für die Dauer der Wahlperiode um 2 Beigeordnete zu erhöhen. Von dieser Möglichkeit ist in den letzten Wahlperioden Gebrauch gemacht worden.

 

Die Mitglieder des Rates sprechen sich dafür aus, wie bisher zu verfahren, und fassen hierzu folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

25

Nein:

 

Enthaltung: