Beschluss:

 


BM Schewski verpflichtet die Ratsfrauen und Ratsherren, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten (§ 60 NKomVG). Er weist die Ratsmitglieder auf die mit der Mandatsannahme verbundenen Pflichten der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes sowie der Treuepflicht gem. der §§ 40 – 43 NKomVG hin.

 

Die Ratsmitglieder erklären anschließend durch ihre Unterschrift, auf diese Pflichten hingewiesen worden zu sein.

 

BM Schewski informiert anschließend noch kurz über den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gem. § 108 e StGB..


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: